Frage an Georg Kippels von Meriç B. bezüglich Finanzen
Guten Tag Herr Kippels,
wann geht die Politik an die völlig veraltete Struktur der GEZ ran ? Mit diesen 8,5 Miliarden könnte in diesem Staat sinnvollere Institutionen (Kindergärten etc.) unterstützt werden. Dass der Bürger gezwungen wird, diese Abgabe unter teilweise massiven Druck der Justiz zu bezahlen, ist einfach untragbar.
Es könnte ein Decoder wie bei SKY angeboten werden, um diesen Mißstand in kürze zu beheben.
https://www.e-recht24.de/news/strafrecht/10106-gez-2-monatige-haft-fuer-zahlungsverweigerin-beendet.html
https://www.welt.de/vermischtes/article147458993/Rundfunkgebuehr-nicht-bezahlt-Platter-Reifen-droht.html
Ich bin froh, dass es ein Richter mit Mut schafft uns Bürgern verhör zu verschaffen.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/freizeit/fernsehen/T%C3%BCbinger-Richter-klagt-gegen-Rundfunk-Geb%C3%BChren-vor-dem-EuGH-article3646832.html
Mit freundlichen Grüßen
B.
Sehr geehrter Herr B.,
die GEZ Gebühren sind ein Thema, das immer wieder die Wogen hochschlagen lässt und in Gesellschaft und Politik immer wieder debattiert wird. Ein Ergebnis der Debatten der letzten Jahre ist die Reform der GEZ Gebühren 2013, mit der diese zum Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wurden.
Hintergrund der Reform war die stete Zunahme an rundfunkfähigen Geräten auf Grund von Smartphone & Co. deren Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
Zu Ihrem Vergleich mit Kindergärten, man braucht den öffentlich rechtlichen Rundfunk, man kann ihn nicht gegen Kindergärten ausspielen. Auf den Lehren, die wir aus Dritten Reich gezogen haben, beruht die Bedeutung der Vierten Gewalt - einer von privaten Interessen unabhängigen Presse. Dies wurde durch viele Bundesverfassungsurteile bestätigt und gehört zu unserer parlamentarischen Demokratie. Jedoch sehe ich es als Aufgabe der Politik den sparsamen und ordentlichen Umgang mit Gebühren stets zu überprüfen und anzumahnen im Dialog mit den Rundfunkanstalten.
Zur von Ihnen angesprochenen Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) werde ich dessen Entscheidung gespannt verfolgen. Bis zur Entscheidung jedoch halte ich mich an die bestehenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Kippels MdB