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Georg Kippels
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Frage von Cristina B. •

Frage an Georg Kippels von Cristina B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kippeles,

sind Sie für ein transparentes, verschärftes Parteifinanzierungsgesetz? Zudem das Verbot von Unternehmsspenden an eine Partei über 7.500€ und deren Offenlegung / Bekanntmachung spätestens eine Woche nach Spendeneingang? Jegliches Unternehmssponsoring ist natürlich auch davon betroffen.
Danke, MfG C.B.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne gebe ich Ihnen eine persönliche Einschätzung zum Thema der Parteienfinanzierung.

Deutschland hat sich seinerzeit sehr bewusst und im Gegensatz zu der Praxis in anderen Ländern, dazu entschieden, die Parteien bei ihrer Finanzierung weder allein von öffentlichen Mitteln noch allein von privaten Mitteln abhängig zu machen. Bis heute gilt: Nicht mehr als die Hälfte der Einnahmen einer Partei dürfen aus dem Staatstopf kommen.

Es ist unumstritten, dass die Aufgaben der Parteien über Mitgliedsbeiträge allein nicht zu finanzieren sind.

Zu diesen Aufgaben gehören: Politikformulierung, Politikkontrolle, Durchsetzung getroffener Entscheidungen und die Besetzung politischer Organe. In Parteien wird vor allem auch die Volkssouveränität organisiert und politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen ein Forum geliefert.

Für diese Aufgaben braucht es eine hinreichend finanzielle Ausstattung.

Unser Parteienfinanzierungsgesetz hat wie nur wenige andere Gesetze, im Laufe der Geschichte einen regelmäßigen Wandlungsprozess erlebt. Oberste Prämisse ist dabei, dass finanzielle Macht nicht in politische Macht umgemünzt werden kann. Rechtliche Regulierungen und die Pflicht zur Publikation stellen dies sicher. Das Parteiengesetz sagt ausdrücklich, dass Spenden, die einer Partei "erkennbar in Erwartung eines bestimmten Vorteils versprochen werden" verboten sind. Nicht verboten jedoch sind Spenden, die aus allgemeiner Sympathie für eine Politik gemacht werden.

Auch zum Thema Obergrenzen, hat sich das Bundesverfassungsgesetz sehr eindeutig geäußert. Zum einen wurde hier bekräftigt, dass Spenden juristischer Personen nicht nur zulässig, sondern sogar erwünscht seien, zum anderen lehren internationale Beispiele, dass Obergrenzen eher zu mehr Intransparenz aufgrund von Missbrauch führen.

Gerade die Tatsache der Veröffentlichungspflicht bietet die Chance zu gesellschaftlicher Kontrolle. Sind Großspenden der Öffentlichkeit bekannt, können Zusammenhänge zwischen Finanzflüssen und politischen Entscheidungen aufgedeckt werden und gegebenenfalls juristisch geklärt werden.

Vor allem denke ich aber, dass mit einer solchen Diskussion völlig zu Unrecht der Eindruck erweckt werde, dass politische Entscheidungen in Deutschland erkauft werden können. Gerade Deutschland nimmt im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle bei der Kontrolle der Finanzierung von Parteien ein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels, MdB

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