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Georg Kippels
CDU
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Frage von Uwe J. •

Frage an Georg Kippels von Uwe J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Dr. Kippels,

werden Sie sich für eine Stärkung der Demokratie einsetzen, z. B. durch Einführung von Volksabstimmungen (Beispiel Schweiz) bzw. - wenn nein - warum glauben Sie, dass nur gewählte Mitbürger besser (weil klüger?) über die Sachverhalte abstimmen können?

Was werden Sie unternehmen, um die Präsenz der Abgeordneten bei Debatten im Bundestag zu erhöhen bzw. alternativ die Anzahl der Abgeordneten wieder auf ein "Normal"-Maß zu reduzieren (Abschaffung der Überhangmandate, Einführung einer fixen Quote in Abhängigkeit der Gesamt-Bevölkerungszahl).

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr J.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu darf ich wie folgt Stellung nehmen:

1. Volksentscheide

Zunächst darf ich anmerken, dass ich ein sehr großer Anhänger der repräsentativen Demokratie bin, wie sie der Verfassungsgesetzgeber in unser Grundgesetz hingeschrieben und ausgeformt hat.

Demokratie bedeutet nach meinem Verständnis, dass die Bürger über alle Abläufe informiert sind und sich sowohl durch Diskussionsbeiträge als auch natürlich innerhalb der Wahlen auf den jeweiligen Entscheidungsebenen beteiligen können. Meine persönliche Ablehnung zu Volksentscheiden resultiert nicht aus dem Umstand, dass ich Abgeordnete für klüger und Nichtabgeordnete für weniger klug oder nach Ihrer Formulierung für dümmer halten würde.

Nach meinen ersten vier Jahren im Bundestag und auch durch meine langjährige kommunalpolitische Tätigkeit hat sich die Überzeugung gebildet, dass bei Volksentscheiden oder auch lokalen Bürgerentscheiden eine wesentlich stärkere Fokussierung auf ein isoliertes Einzelthema mit einer streng begrenzten Fragestellung gegeben ist, als dies bei regelmäßig wiederkehrenden Wahlen der Repräsentanten der Fall ist. Bei letzterem muss das "Gesamtpaket" des Meinungsbildes sowohl des Abgeordneten als auch der Partei bewertet werden und führt dann zur Abstimmung.

Meine Beobachtungen zu den Volksentscheiden im Nachbarland Schweiz haben auch nicht zu der Erkenntnis geführt, dass dort eine be3ssere Demokratie herrscht, als in der Bundesrepublik Deutschland. Insofern ist es auch jedem Unbenommen, sich selbst in politische Verantwortung zu begeben, um nicht nur abzustimmen, sondern im Sinne unserer repräsentativen Demokratie aktiv für die Gemeinschaft Verantwortung zu tragen.

2. Anwesenheit

Die Frage der Anwesenheit der Abgeordneten im Parlament resultiert vermutlich aus der Unkenntnis um die typischen Arbeitsabläufe im Deutschen Bundestag. Die Arbeit ist nach Ressource und über die Ministerien bzw. Ausschüsse verteilt, so dass in den Fachdebatten auch immer nur die Fachpolitiker anwesend sind. Bei übergreifenden Themen werden Sie bei den Übertragungen sicher feststellen können, dass das Plenum komplett gefüllt ist. Die vom Fachbeitrag nicht betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind aber während ihrer Abwesenheit vom Plenum keineswegs untätig, sondern erfüllen ihren Arbeitsauftrag in ihren Büros und in weiteren Gremien. Zur Information verweise ich gerne auf die Darstellung der Sitzungswoche auf meiner Webseite, woraus Sie erkennen können, wie eng der Wochenablauf getaktet ist und wie optimiert die Arbeitsabläufe sein müssen, um den jeweiligen eigenen Themen gerecht werden zu können.

Die Anzahl der Abgeordneten bzw. die Größe des Parlaments hat uns in der letzten Legislaturperiode beschäftigt und es war ja auch das Interesse des Bundespräsidenten Prof. Dr. Lammert eine Begrenzung und Reduzierung herbeizuführen. Dies ist allerdings derzeit an den Bedenken gescheitert, dass auf diese Art und Weise den weiteren und neueren politischen Strömungen zielgerichtet die Repräsentanz im Deutschen Bundestag verwehrt oder eingeschränkt werden sollte. Nur der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass die 5% -Hürde allerdings in keiner Weise zur Debatte stand.

Ich persönlich habe die o.g. Bedenken nicht geteilt, weil auch alle anderen bzw. neueren Parteien, die zurzeit nicht oder nicht mehr im Deutschen Bundestag vertreten gewesen wären, proportional ja auf jeden Fall im Bundestag vorhanden gewesen wären, soweit sie die 5%-Hürde geschafft haben.

Ich bin mir allerdings sicher, dass diese Diskussion in der nächsten Periode wieder aufgenommen werden wird und meiner Meinung nach auch sollte. Welches Kriterium und welcher Maßstab für die Begrenzung angelegt werden sollte, wäre sicherlich offen. Die Untergrenze stellt ja zurzeit die Verdoppelung der Anzahl der Wahlkreise über die Landesliste mit insgesamt 598 Sitzen dar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels MdB

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