Frage an Georg Kippels von Matthias S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Kippels,
warum müssen wir Bürger hier in Hürth (z.B. Efferen) eigentlich diesen unsäglichen Fluglärm hinnehmen, der von den Kampf-Jets des Fliegerhorsts Nörvenich erzeugt wird. http://www1.wdr.de/studio/koeln/themadestages/fliegerhorstnoervenich100.html
Meine Frau und ich fühlen uns im höchsten Maße gestört und belästigt, wenn die Jets auch noch nach 20:30 Uhr über unser Haus donnern. Wenn ich in ob. Meldung lese, dass der Lärm in Zukunft noch weiter zunimmt, macht mich dieser Umstand wütend und läßt mich erheblich daran zweifeln, ob unsere gewählten Volksvertreter überhaupt irgend ein Interesse daran haben, wie es den lärmgeplagten Bürgern damit geht.
Ich erwarte auch von Ihnen, dass Sie gegen diesen Flug- und Lärmterror vorgehen werden und uns Bürger in dieser Hinsicht in Zukunft entlasten.
Ich versichere Ihnen, dass ich (und ich bin mir sicher, dass viele weitere Bürger mitziehen....) eine Bürgerinitiative ins Leben rufen werde, die sich entschieden gegen diesen Lärm-Terror wenden wird.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Sommer
Hürth-Efferen
Sehr geehrter Herr Sommer,
Lärm gehört inzwischen zu den wichtigsten Umweltproblemen in unserem dicht besiedelten Land und Ihr Anliegen ist mehr als verständlich. Das Hauptproblem ist der Verkehrslärm - und in der Umgebung der großen Flughäfen vor allem der Fluglärm. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen haben wir die Lärmgrenzwerte für Flugplätze im Vergleich zu den Werten des alten Gesetzes von 1971 deutlich abgesenkt. Sie liegen jetzt wesentlich unter den Orientierungswerten für den Schallschutz anderer Verkehrsträger. Die bislang vorgeschriebene Lärmschutzzone wurde auf zwei Tag- und eine Nachtschutzzone ausgeweitet. Weiter wurde eine Außenwohnbereichsentschädigung für Anwohner von Flugplätzen neu eingeführt. Es erfolgte zudem eine Verschärfung des Berechnungsverfahrens der Lärmbelastung. Das neue Fluglärmgesetz berücksichtigt zudem die Schallschutzwerte, die sich in der Gerichtspraxis der vergangenen Jahre im Rahmen von luftrechtlichen Zulassungsverfahren durchgesetzt haben.
Die Vorgaben wurden mit der zweiten Verordnung zur Durchführung des novellierten Fluglärmgesetzes weiter konkretisiert. In der Verordnung wurden die Schallschutzanforderungen unter Beachtung des Standes der Schallschutztechnik im Hochbau geregelt. Bei der Neuerrichtung von Wohnungen in einem Lärmschutzbereich müssen jetzt erhöhte Schallschutzanforderungen für das Gebäude eingehalten werden.