Frage an Gabriele Preuß von Wolfgang T.
Das TTIP sieht einen Investorenschutz und nichtstaatliche Schiedsstellen vor.
Wie stehen Sie dazu?
Das sehe ich sehr kritisch und findet nicht meine Zustimmung. Da auf diese Weise Unternehmen ermöglicht werden soll, die EU oder deren Mitgliedstaaten direkt über diese Schiedsstelle auf Entschädigung für entgangene Gewinne verklagen zu können. Und zwar jenseits vom normalen juristischen Verfahren vor internationalen Schiedsgerichten. Es würde dazu führen, das gerade in den wichtigen Bereichen Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, gegen die erlassene Gesetzgebung der Staaten ohne weiteres vorgegangen werden kann. Das Thema Fracking ist da nur ein Beispiel. Daher ist ein Investitionsschutz in dieser Form nicht verhandelbar und darf nicht Bestand in TTIP sein.