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Gabriele Molitor
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Frage von Guido F. •

Frage an Gabriele Molitor von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Molitor,

3.3 Mio. Bundesbürger sind alkoholabhängig oder konsumieren missbräuchlich, 9,5 Mio. trinken täglich schädliche Mengen und mehr als 73.000 sterben jährlich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums ( http://tinyurl.com/DHS-Alko ). Mit 397.000 Betroffenen war Alkohol im Jahr 2011 für mehr als 40-mal so viele Behandlungsfälle verantwortlich wie Cannabis ("Diagnosedaten der Krankenhäuser" über http://www.gbe-bund.de , Stichwortsuche: Alkohol, bzw. Cannabinoide). Alkohol ist eine der gefährlichsten Drogen überhaupt ( http://tinyurl.com/DroRan2 , http://tinyurl.com/2jmp5r ), und der Alkoholkonsum ist weit schädlicher als der Gebrauch von Cannabis ( http://tinyurl.com/3azcw6w , http://tinyurl.com/35rhl35 , http://tinyurl.com/Krumdiek ). Zudem verfünffachte sich die Zahl der wegen Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingelieferten Jugendlichen in den vergangenen 20 Jahren. Allein zwischen 2002 und 2008 verdoppelte sie sich. Im Jahr 2007 wurden mehr als 23.000 Fälle verzeichnet ( http://tinyurl.com/3t3jmve ).
Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu einem Alkoholverbot?

In Ihrer Antwort an Herr Raschpel verwiesen Sie auf eine Aussage Dr. Thomasius´, nach der Verbote sinngemäß auch als Warnsignal für die Gefährlichkeit einer Substanz zu verstehen sind. Müsste die tödliche Droge Alkohol dem gemäß nicht sofort verboten werden, oder halten Sie es für sinnvoll, dass ein so gefährliches Neurotoxin weiterhin im Supermarkt als harmloses Lebens- und Genussmittel selbst an Minderjährige verkauft wird?

Wie ist es I.E., angesichts der politisch und gesellschaftlich akzeptierten, massiven Schäden durch Alkoholkonsum, überhaupt mit bedeutenden Grundwerten wie Freiheit und Gerechtigkeit zu vereinbaren, dass Alkohol- und Cannabiskonsumenten von Staats wegen so extrem unterschiedlich behandelt werden?

Freundliche Grüße
Guido Friedewald

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Friedewald,

ein Verbot von Alkoholkonsum lehne ich ab. Die Prohibition in den 20er Jahren in den USA hat gezeigt, dass dies keine sinnvolle Lösung ist. Vielmehr ist eine Erziehung zu verantwortungsvollem Umgang mit Alkohol wichtig.

Zudem gibt es umgekehrt kein aus dem Grundgesetz ableitbares „Recht auf Rausch“. Es wird auch verfassungsrechtlich kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darin gesehen, dass Alkohol und Nikotin erlaubt, Cannabisprodukte dagegen verboten ist, da das Maß der Gesundheitsgefährdung nicht das einzige Kriterium für das Verbot von Drogen ist, sondern auch das Rechtsstaatsprinzip und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Ob Straf- und Verbotsgesetze verhältnismäßig sind, erfolgt in einer dreistufigen Prüfung hinsichtlich Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit. Dies ist bei dem Betäubungsmittelgesetz letztlich zu bejahen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Molitor