Frage an Gabriele Molitor von Reiner P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Molitor,
auf der Verbändeanhörung am 21.11.2012 zur Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung, in der auch die Mobilfunk-Grenzwerte geregelt sind, nahmen als Umweltverbände der BUND und Diagnose-Funk e.V. teil. Beide Verbände hatten umfangreiche Stellungnahmen eingereicht, in denen sie die gesundheitsschädliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung nachwiesen. Eine Anpassung der Grenzwerte an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist dringend geboten.
Leider stellten die Verbände fest, dass die Behördenvertreter kein Interesse zeigten, sich den Argumenten der Verbraucherschutzverbände zu stellen.
Dies ist besonders bedauerlich, da bereits der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten und des ständigen Ausschuss des Europarates im Mai 2011 empfohlen hatte, das die Mitgliedsstaaten: „alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen (sollten), um die Exposition elektromagnetischer Felder zu reduzieren". Ebenso hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO ebenfalls im Mai 2011 die Handystrahlung in die Kategorie - möglicherweise krebserregend - aufgenommen.
Wie stehen Sie zu der Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung und wie setzen Sie sich zur Verringerung der Elektrosmogbelastung der Bevölkerung ein?
Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen könnten, das im Zuge der Novellierung der 26.BImSchV die Grenzwerte für die erlaubten hochfrequenten Belastungen deutlich verringert werden würden. Im weiteren Verlauf der Novellierung fällt den Abgeordneten der Landesparlamente und des Bundestages eine große Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu. Ich bitten Sie deshalb, die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. und der anderen Umweltverbände in Ihren Beratungen mit zu diskutieren ( http://www.diagnose-funk.org/themen/grenzwert/verbaendeanhoerung-zur-novellierung-der-26bischv.php ).
Mit freundlichen Grüßen
Wohn- und Geschäftsberatung
Reiner Padligur
Sehr geehrter Herr Padligur,
vielen Dank für Ihre Frage vom 20.Januar 2013 zur 26. Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung. Die von Ihnen angesprochenen Grenzwerte elektromagnetischer Strahlung sind ein wichtiges Thema.
Ihre Besorgnis ist verständlich und ich begrüße grundsätzlich jedes Engagement zur Verbesserung der Gesundheit aller. Eine drastische Senkung der Grenzwerte halte ich jedoch für nicht geboten. Biologische Auswirkungen durch elektromagnetische Felder sind bis zum heutigen Tag nicht zweifelsfrei nachweisbar. Das „Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm“ des Bundesamtes für Strahlenschutz ist beispielsweise zu dem Ergebnis gekommen, dass negative Effekte wie Schlafstörungen nicht mit den gemessenen Feldstärken in Verbindung gebracht werden konnten. Vielmehr spielten psychologische Faktoren eine Rolle.
Die bisherigen Grenzwerte sind laut Forschungsstand absolut ausreichend und benötigen keine drastische Veränderung. Selbstverständlich werden wir das Thema aber weiterhin beobachten.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Molitor