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Frage von Michael K. •

Frage an Gabriele Molitor von Michael K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Molitor,

aus akt.Anlaß möchte ich auf meine Anfrage bzgl. Unterdeckung Strom im Regelbedarf vom 27.02. sowie Ihre Ausführungen vom 07.04.2011 zurückkommen. In Ihren Ausführungen würdigen Sie die Berechnung der Bedarfe auf Grundl. der EVS als "erstmals transparent und nachvollziehbar, verfassungsfest". Hinsichtlich der monierten Stromkosten führen Sie aus, diese währen dort als Durchschnittswerte richtig erfasst und könnten nicht individuellen Wünschen entsprechen. Dies ist hinsichtlich der Methodik zutreffend, hatte aber mit meiner Fragestellung nichts zu tun. In "meiner" Beispielrechnung, handelt es sich um Preise, die für 1500KWh zu zahlen sind. Nach meinem Verständnis ist der Endpreis für 1 Jahr/12 ein Durchschnitt/Monat. Die über die EVS gefundenen Werte können also nur dann zutreffen, wenn der Verbrauch der Vergleichshaushalte wesentlich geringer ist, als 1500KWh. Dieser wurde aber schon grenzwertig niedrig angesetzt. Der Durchschnitt liegt bei 2000KWh in Single-Haushalten. Nunmehr zeigt eine neue Studie,dass die Ergebnisse der ersten Studie bestätigt werden (Studie der GVS i.A.MDR.). Demzufolge sind im akt. Bedarf für einen Single-Haushalt/Jahr 321,80 € für Strom vorgesehen. Der Strom des günstigsten Anbieters für einen Ein-Personen-Haushalt in Sachsen koste jährlich 435,50 €, dem Haushalt fehlen also jährlich 113 €. Für eine vierköpfige Familie in Sachsen bedeutet dies, dass jedes Jahr theoretisch Stromschulden bis zu 524 € entstehen. Vermutlich aber noch höhere, wenn man den Umstand berücksichtigt, dass der günstigste Anbieter idR. nur nach Bonitätsprüfung Kunden beliefert und die Haushalte so auf teuere kommunale Versorger angewiesen sind.

1. Wie erklären Sie den Unterschied zu den aus der EVS gefundenen Werten zu den Werten der Studien?
2. Sehen Sie Handlungsbedarf?
3. Halten Sie es für zumutbar, dass die Haushalte ggf. mehr als 500 Euro aus anderen Bedarfen umschichten, um allein die Stromkosten begleichen zu können? Wenn ja, bitte begründen!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Krauß,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. Juli 2011, in der Sie mich erneut um eine Stellungnahme zu den Berechnungen der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) bitten.

In meinen Ausführungen zu Ihrer gleich lautenden Frage vom 28. Februar dieses Jahres gehe ich ausführlich darauf ein, dass der EVS Durchschnittsberechnungen zugrunde liegen, die keinen individuellen absoluten Bedarf angeben. Diese Durchschnittswerte behandeln alle Menschen gleich. Auch wer kein Internet nutzt, wird in seinem Regelsatz hierfür einen gewissen Geldbetrag erhalten. Auch als Mann ist in den Regelsatz ein Geldbetrag für Damenschuhe eingerechnet. Frauen wiederum haben auch einen Betrag für Herrenschuhe in ihren Regelsatz inkludiert. Diese Liste ließe sich je nach Detailgrad fortsetzen. Insgesamt liegen der Berechnung der Regelsätze mehr als 50 Einzelkomponenten zugrunde, die aber nicht von jedem Menschen auch gleich genutzt werden.

Für den Fall, dass wir einen SOLL-Wert als Grundlage für die Berechnung nutzen würden, wären wir gezwungen für jeden Betroffenen individuelle Regelsätze zu berechnen, da sich auch die Bedürfnisse und Wünsche individuell unterscheiden. Dieser millionenfache Aufwand wäre weder verwaltungstechnisch noch kostenmäßig umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund halte ich die jetzige Berechnungsgrundlage und die Nutzung der EVS nach wie vor für sinnvoll und zielführend. Über mögliche Veränderungen bei den einzelnen Durchschnittswerten wird mit Hilfe einer regelmäßig erneuerten EVS zu entscheiden sein. Ebenfalls richtig ist, dass die Hartz-IV-Sätze künftig jedes Jahr angepasst werden. Dabei wird sich die Erhöhung zu 70 Prozent an der Preis- und zu 30 Prozent an der Lohnentwicklung orientieren. Mit dieser jährlichen Anpassung an den IST-Zustand werden mögliche Teuerungen aufgefangen und ein gesichertes Leben ermöglicht. Dadurch steigen die Hartz-IV-Sätze insgesamt mehr als die Rente.

Auch wenn ich persönlich der Auffassung bin, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen (die nahezu identisch sind mit meinem letzten Antwortschreiben auf dieselbe Frage von Ihnen) hinreichend geantwortet habe, beantworte ich Ihre drei Fragen zusätzlich in der chronologischen Reihenfolge um Missverständnisse auszuschließen:

1. Der Unterschied zwischen der von Ihnen zitierten Studie und der EVS liegt darin begründet, dass die einzelnen Durchschnittswerte der EVS viele verschiedene Einzelposten beinhalten, die nicht von allen ALG-II-Empfängern gleich ausgeschöpft werden. Die Posten die nicht ausgeschöpft werden (bspw. Damenschuhe für Herren), können genutzt werden, um den tatsächlichen Verbrauchswert bspw. bei der Heizung zu finanzieren.
2. Nein, ich sehe keinen Handlungsbedarf, da die EVS die ALG-II-Leistungen erstmals transparent und verfassungssicher abbildet.
3. Siehe meine Antwort zu Frage 1.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meinen Standpunkt hinreichend darlegen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Gabriele Molitor