Frage an Gabriele Molitor von Hans B. bezüglich Senioren
Hallo, guten Tag, Frau Gaby Molitor,
darf ich mal fragen, wie Sie dazu stehen und ob Sie sich für die BRH-Forderungen auf Bundesebene einsetzen werden?
Der Tarifkonflikt im Öffentlichen Dienst ist beigelegt, jetzt erwarten wir auch im Bund für einen fairen Ausgleich und fordern: Auch Versorgungsempfänger einbeziehen!
Der BRH KV Euskirchen hat für 2010 durch den Landesvorsitzenden Hans Burggraf die vollständige Übertragung des Tarifergebnisses für den Öffentlichen Dienst des Bundes auf die Versorgungsempfänger gefordert. "Wie stehen Sie dazu?"
Mit freundlichen Grüßen
Hans Burggraf
Vorsitzender
Sehr geehrter Herr Burggraf,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. März 2010, in der Sie mich um eine Stellungnahme zu Ihrer Forderung nach einer vollständigen Übertragung der Tarifvereinbarungen des Öffentlichen Dienstes des Bundes auf die Versorgungsempfänger bitten.
Am 31. März hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2010 und 2011 vorgelegt. Damit sollen die Bezüge der Beamten, Richter und Soldaten sowie der Versorgungsempfänger des Bundes zeit- und inhaltsgleich dem Tarifergebnis vom 27. Februar 2010 angepasst werden.
Als zentrale materiell rechtliche Regelungen sind folgende Verbesserungen vorgesehen:
1. Anhebung der Bezüge nach § 14 Bundesbesoldungsgesetz und § 70 Beamtenversor-gungsgesetz nach folgender Maßgabe:
- Erhöhung der Grundgehaltssätze durch lineare Anpassung zum 1. Januar 2010 in Höhe von 1,2 %,
- Erhöhung der Grundgehaltssätze durch lineare Anpassung zum 1. Januar 2011 in Höhe von 0,6 % sowie zum
- 1. August 2011 um 0,3 %.
2. Zusätzlich zu den linearen Anpassungen erhalten alle Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen im Jahre 2011 eine einmalige Zahlung in Höhe von 240,00 Euro.
3. Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter des Bundes werden entsprechend den Anpassungen für die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen erhöht. Zusätzlich ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 50,00 Euro vorgesehen.
Andere Erkenntnisse liegen mir aktuell nicht vor. Daher bitte ich um Ihr Verständnis dafür, dass ich hinsichtlich Ihrer Anfrage lediglich auf das laufende Prüfungsverfahren und die bislang gemachten Vorschläge verweisen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Molitor