Frage an Gabi Schmidt von Fabian T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Schmidt,
ich möchte Sie als Kandidat bei den Landtagswahlkandidaten folgendes Fragen: Finden Sie es richtig, dass es grob Fahrlässig ist auf einen Bescheid aus Bayern zu vertrauen? Finden Sie es richtig, dass der Verwaltung keine Grenzen in der Fantasie bei der Beichterstattung an den Landtag gesetzt sind und das falsche Stellungnahmen nicht Strafbar sind? Finden Sie es richtig, dass die Gegenbelege einfach ignoriert werden und die Falschberichterstattung akzeptiert wird? Sollte ein Gerichtlicher Vergleich verbindlich sein? (Laut Ministerpräsident Markus Söder sind Sie es, laut Finanzamt nicht, das verfahren ist noch nicht vor Gericht.) Finden Sie die aktuelle Haltung das Lebensrettende Medizintechnik in Bayern nicht realisiert werden und nachhaltige Arbeitsplätze schaffen soll richtig? Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie einer Veröffentlichung Ihrer Antworten auf meinem Facebookprofil zustimmen.
Mit interessiertem Gruß
F. T.
Sehr geehrter Herr T.,
da wir in Bayern in einem Rechtssaat leben, besteht jedem Bürger die Möglichkeit gegen Bescheide zu klagen. Aus Ihren Aussagen kann ich Ihr Anliegen nicht weiter nachvollziehen und bräuchte für eine Bewertung detaillierte Informationen von Ihnen. Diese können Sie uns gerne nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Gabi Schmidt