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Fritz Schmalzbauer
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Frage von Sarah M. •

Frage an Fritz Schmalzbauer von Sarah M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schmalzbauer,

gestatten Sie mir eine Nachfrage zu Ihrer Antwort an Frau Meischner.
Ich teile Ihre Auffassung, das es völlig legitim ist, wenn in Aufsichtsräten auch Arbeitnehmervertreter sitzen, um deren Interessen zu vertreten. Frau Meischners Frage war aber nicht die, ob Gewerkschafter in Aufsichträten sitzen sollen, sondern Mandatsträger. Es ehrt Sie ja, dass die Vertreter von Ihnen, die ein Mandat besitzen, ihre Vergütungen an die Böckler-Stiftung spenden, allerdings wird man mit dieser Einstellung den Lobbyismus so schnell nicht verhindern können. (Wenn Sie dies für sich als legitim sehen, trifft dass auch für die FDP, CSU etc. zu, gleiches Recht für alle!) In den Gewerkschaften gibt es doch genung Mitglieder, die kein Parteibuch haben, die diese Aufgabe übernehmen können, braucht es den dafür unbedingt Abgeordnete? Muss nicht gerade Ihre Partei bei dieser sinnvollen Forderung mit gutem Beispiel voran gehen?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Müller,

ich sehe das anders - Parteibücher haben wohl viele hauptamtliche Gewerkschaftssekretäre (warum auch nicht). Wird ein Kollege als Mandatsträger gewählt, behält er auf eigenen Wunsch noch einen Teil seines gewerkschaftlichen Wahlmandats. Insofern vertritt er nach wie vor die Arbeitnehmer, die ihn in einen Aufsichtsrat gewählt haben. Von Lobbyismus kann da keine Rede sein, sondern von Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten. Deshalb habe ich auch erläutert, was mit den zusätzlichen Bezügen aus Aufsichtsräten geschieht. Ich wäre allerdings dagegen, wenn ein Abgeordneter in seiner Legislatur zusätzliche Aufsichtsratsmandate übernimmt.

Beste Grüße,

Fritz Schmalzbauer