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Frage von Thomas K. •

Frage an Fritz Schmalzbauer von Thomas K. bezüglich Wirtschaft

Vielen Dank für Ihre Antwort, aber jetzt doch bitte etwas konkreter:

Einbeziehung der Belegschaften in alle maßgeblichen Entscheidungen des Unternehmens über ihre Betriebsräte und Gewerkschaften in den Aufsichtsorganen (Investitions- und Produktionsschwerpunkte);

Es gibt bereits in den Aufsichtsräten die Arbeitnehmervertreter. Wollen Sie dies auch außerhalb der Aktiengesellschaften in Einzelunternehmen und/oder GmbHs einführen?

Wenn ja, warum sollte dann noch jemand ein Interesse am Aufbau eines Unternehmens haben, wenn er faktisch das unternehmerische Risiko alleine trägt, aber die Entscheidungsgewalt teilen muß.

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Antwort ausstehend von Fritz Schmalzbauer
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