Frage von Thomas K. • 25.08.2005
Frage an Fritz Schmalzbauer von Thomas K. bezüglich Wirtschaft
Vielen Dank für Ihre Antwort, aber jetzt doch bitte etwas konkreter:
Einbeziehung der Belegschaften in alle maßgeblichen Entscheidungen des Unternehmens über ihre Betriebsräte und Gewerkschaften in den Aufsichtsorganen (Investitions- und Produktionsschwerpunkte);
Es gibt bereits in den Aufsichtsräten die Arbeitnehmervertreter. Wollen Sie dies auch außerhalb der Aktiengesellschaften in Einzelunternehmen und/oder GmbHs einführen?
Wenn ja, warum sollte dann noch jemand ein Interesse am Aufbau eines Unternehmens haben, wenn er faktisch das unternehmerische Risiko alleine trägt, aber die Entscheidungsgewalt teilen muß.