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Fritz Schmalzbauer
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Frage von Rene L. •

Frage an Fritz Schmalzbauer von Rene L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schmalzbauer

Sie schreiben in einer Antwort, Hartz IV sei "Enteignung" nach einem Jahr Arbeitssuche".

Mich würde interessieren, ob Sie nicht auch der Ansicht sind, dass vor Inanspruchnahme der Solidargemeinschaft es erforderlich ist, dass ein Mensch sein eigenes Vermögen für den Lebensunterhalt einsetzt?
Oder würden Sie dies auch so sehen, wenn Herr Ackermann quasi von seiner Bank entlassen würde und keinen Job mehr findet und und dann Sozialhilfe beantragt?

Mit freundlichen Grüßen
Rene Lima

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Lima,

natürlich soll sich niemand auf die Solidargemeinschaft stützen, wenn er sich nicht nach seinen Möglichkeiten an ihr beteiligt. Trotzdem: Allein der Respekt vor der Würde des Menschen gebietet ein Mindestmaß an solidarischer Leistung durch öffentliche oder private Träger. Ihr Vergleich mit Herrn Ackermann leuchtet mir nicht ein. Wer ohne Polemik und Scheuklappen eine soziale Wende fordert oder mit mir (uns) darüber sprechen will, ist herzlich eingeladen.
Die "Inanspruchnahme des eigenen Vermögens" muss geklärt werden. Die Villenbesitzer am Starnberger See sind wohl nicht gemeint. Es geht um Millionen Menschen in dem Land, auch in Bayern, die Zeit ihres Lebens gespart haben, um einen geruhsamen und finanziell abgesicherten Lebensabend haben oder haben werden. Es ist schlicht unanständig (Persönlichkeitsrechte), diese Leute zu enteignen.
Lesen Sie bitte, was ich zu einer solidarischen Gesellschaft geschrieben hatte. An ihr - Beispiel Gesundheit - sollen sich eben alle, auch die sehr Wohlhabenden, entsprechend ihres Einkommens beteiligen. Hinzu kommt, das "eigene Vermögen" ist oft Sparvermögen fürs Alter oder bei sozialen Problemen. Wer jemanden, kleine Freibeträge abgesehen, völlig entkleidet, muss ihn neu einkleiden. Und das kostet wohl mehr Geld.

Beste Grüße

Fritz Schmalzbauer