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Fritz Kuhn
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Frage von Hans-Jürgen M. •

Frage an Fritz Kuhn von Hans-Jürgen M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Fritz Kuhn

Im Datenreport 2008 des Statistischen Bundesamtes findet man auf Seite 146, Tabelle 1 das „Haushaltsnettoeinkommen nach sozialer Stellung 2006“.
In der Spalte „Anteile der Haushalte in %“ erscheinen im Monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 2.600,00 € und mehr, die Beamtinnen und Beamten in absoluter Spitzenposition mit 68,6 % gegenüber dem Angestellten mit 38,5 % und den Arbeiterinnen und Arbeitern mit 22,3 %.
Da auch die staatlichen Pensionäre im Durchschnitts-Jahresnettoeinkommen mit 28.600,00 € im Vergleich zum Rentner mit 20.900,00 € weit über dem Empfinden für Gerechtigkeit liegen, frage ich Sie ob diese Überversorgung bzw. Besoldung der Beamtinnen und Beamten einer kritischen Prüfung und entsprechender Reduzierung unterzogen werden sollte. Bei diesen überdurchschnittlichen Besoldungen und Pensionen muss sich doch der Angestellte und Arbeiter jeden Tag fragen ob sein Beitrag zum Bruttosozialprodukt so wenig wert ist.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Möschke

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Möschke,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat bei der letzten großen Beamtenrechtsreform dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz immer gefordert, dass das Berufsbeamtentum auf seine Kernaufgaben zu beschränken ist und auch Beamte in die von uns angestrebte Bürgerversicherung einbezogen werden sollen in der es kein Zwei-Klassen-Sozialsystem mehr gäbe.

Das Berufsbeamtentum unterliegt speziellen Prinzipien, welche das Bundesverfassungsgericht mehrfach darlegt hat. Darunter zählt unter anderem, dass zwischen dem Dienstherren und dem/der Beamten ein öffentlich-rechtliches Treue- und Dienstverhältnis besteht. Beamtinnen und Beamte haben daher besondere Berufspflichten, zu denen Treue und Gehorsam gehören. Ihre Dienstleistungspflicht muss durch eine ständige Dienstbereitschaft unter Umständen verbunden mit Versetzungen geprägt sein. Der Dienstherr, also der Staat, hat als Gegenleistung zur Treuepflicht dementsprechend auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamten. Eine Auswirkung dessen ist zu Beispiel die von Ihnen aufgeführten Beamten-Pensionen, welche höher sind als die durchschnittlichen Netto-Jahreseinkommen von Rentnern. Beamten ist es verboten zu streiken und sie sind in ihrer Arbeitsplatzwahl stärker eingeschränkt, als ArbeiterInnen und Angestellte.

Deswegen wollen wir das Berufsbeamtentum auf das notwendige Maß begrenzen. Nämlich auf die Kernaufgaben des Staates. Wir benötigen eine gut funktionierende öffentliche Verwaltung, welche allerdings grundlegend modernisiert werden muss. Wir wollen einen modernen, effizienten und an den Bürgerinnen und Bürgern orientierten öffentlichen Dienst.

Mit freundlichen Grüßen,

Fritz Kuhn