Frage an Fritz Kuhn von Thomas F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Informationen über Nebeneinkünfte von Abgeordneten
Sehr geehrter Herr Kuhn,
als Hausarbeit im Studiengang Dipl. Finanzwirt beschäftige ich mich gerade mit der verfassungsmäßigen Vereinbarkeit von Mandat und Nebeneinkünften von Abgeordneten.
Daher würde ich mich sehr darüber freuen, wenn Sie mir als Bundestagspräsident, zu einigen Fragen bezüglich §44a(2) S.4 AbgG des Bundestages Ihre persönliche Meinung zukommen ließen.
Hier die Fragen:
1. Durch immer wieder vorkommende Skandale wurden 2005 die sog. „arbeitslosen Zahlungen“ untersagt. Warum wurde aber mit Untersagung des einen problematischen Punktes ein anderer, nämlich die Möglichkeit Spendengelder durch Abgeordnete gem. §44a(2) S.4 AbgG zu vereinnahmen, hinzugefügt?
2. Wo liegt der Unterschied zwischen dem Erhalt von „arbeitslosen Zahlungen“ in Höhe von 50.000,- €, welche der Mandatsträger auf Grund eines fortbestehenden Arbeitsvertrages erhält und der Zuwendung von Spendengeldern durch die gleiche Firma in gleicher Höhe?
3. Und was passiert wenn besagte Firma die Spenden stückelt und mehrere Beträge durch Strohmänner von jeweils weniger als 10.000,- € zuwendet, welche dann auch nicht publikationspflichtig sind? Wo bleibt hier die nötige Transparenz, evtl. Einflussnahmen durch den Wähler verfolgen zu können?
4. In den Berichten der Kommission unabhängiger Sachverständiger zu Fragen der Parteienfinanzierung von 1993 und 2001 wird das Verbot von „Direktspenden an Abgeordnete“ gefordert. Wieso werden solche Ratschläge trotz der bekannten Bedenken bei der Gesetzgebung außer acht gelassen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe bereits im Vorab
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Flaig
Sehr geehrter Herr Flaig,
Bundestagspräsident ist Dr. Norbert Lammert. Wenn Sie also Antworten von seiten des Bundestagspräsidenten möchten, wenden Sie sich bitte an ihn.
Mit freundlichem Gruß,
i.A.
Marcus Becher, Büroleiter