Frage an Fritz Kuhn von Holger H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kuhn,
vorab erst einmal herzliche Glückwünsche zu Ihrer Wahl zum OB von Stuttgart. Möge Ihre Amtszeit für Stuttgart ein Segen werden.
Wie auch Ihnen aus der Presse bekannt, gab es bei dem Pokalspiel VfB vs. Köln offensichtlich unverhältnismäßige Übergriffe der Stuttgarter Polizei gegenüber Kölnern. Und dies, obwohl bereits ein Urteil des OVG Saarlouis zu Az. 3 R 9/06 vorliegt, welches eben auch Nacktdurchsuchungen nach dem Strafvollzugsgesetz bei Polizeieinsätzen als unverhältnismäßig bezeichnet. Was gedenken Sie nun zu tun, daß solche Vorfälle, bei denen die Rechte des Einzelnen durch die Stuttgarter Exekutive mißachtet werden, zukünftig unterbleiben?
Betrachtet man darüber hinaus die Presse über die Polizei in Baden-Württemberg, wie
- Polizeibeamte beim Ku-Kux-Klan und mit mittelbaren Kontakt zur NSU,
- Wasserwerfer gegen 15jährige in Stuttgart,
- Das Zerstören des Augenlichts eines Demonstranten,
usw. -,
ist das Bild auch der Stuttgarter Polizei jenseits dessen, was man Organe des Rechtsstaats nennt. Mit solchen Aktionen werden auch Besucher von Stuttgart vertrieben, weil diese Meldungen Stuttgart als "nicht besuchenswert" einstufen lassen. Sie kennen ja auch das Auftrweten der Berliner Polizei, die in keiner Weise so überreagiert wie die Stuttgarter Polizei gegen die Kölner.
Wie wollen sie dieses nicht vorbildliche Bild von Stuttgart wieder korrigieren?
Mit freundlichen Grüßen
Holger Hellmann