Frage an Fritz Kuhn von Thomas A. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Kuhn,
in Ihrer kleinen Anfrage an die Bundesregierung 17/10375 bezüglich dem Projekt Stuttgart 21 haben Sie die Frage gestellt , ob ein Antrag gemäß §11 Allgemeines Eisenbahngesetz zum Rückbau der bestehenden Gleisanlagen gestellt wurde.
In einer Antwort am 14.05.2012 bei abgeordnetenwatch.de zu diesem Fragenkomplex hat der amtierende Oberbürgermeister des Projektpartners Stadt Stuttgart Dr.Wolfgang Schuster behauptet, eine förmliche Stilllegung der alten Gleisanlagen sei nicht erforderlich, da weder der Betrieb des Hauptbahnhofes noch der Bahnanlagen eingestellt werde. Die Gleisanlagen würden verlegt und nicht aufgegeben. Da Herr Dr. Schuster selbst die Verträge mit verhandelt und unterzeichnet hat ist davon auszugehen, daß die DB keinerlei Absicht hegt sich dem Silllegungs- bzw. dem Entwidmungsverfahren zu unterziehen.
Welcher Tatbestand trifft zu? Muß eine Behörde einem Umbau zustimmen, der den Abbau der jetztigen Gleisanlagen beinhaltet, oder kann die DB einfach mal abreißen. Welche Behörde?
Wer hat die rechtliche Kompetenz zu entscheiden ob ein Abbau oder ein Umbau vorliegt? Wurde diese Entscheidung schon getroffen bzw. wann wird diese getroffen. Besteht darüber Auskunftspflicht, wer hat Einfluß auf die Entscheidung ? Wenn eine Ministerentscheidung diese Festlegung trifft, kann dies geklärt werden bevor 8 Milliarden Euro zuzüglich zu erwartender und überraschender Zusatzkosten ausgegeben sind ? Gibt es dazu Vorschriften im Haushaltsrecht?
Stellt ihre Anfrage zu diesem Komplex eine Trockenübung dar, die wegen falscher Fragestellung ins Leere läuft ?
Da ein Rückbau der Infrastruktur de facto nur sehr beschränkt und zu unfassbaren Kosten zu reparieren sein wird ist eine nachlaufende Klärung sinnlos. Gibt es eine Offenlegungs- und Wahrhaftigkeitspflicht welche Prognosen getroffen und welche in die Planung eingearbeitet wurde?
mit freundlichen Grüßen
Thomas Arweiler