Frage an Fritz Kuhn von Jörn H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kuhn,
fassungslos lese ich heute Ihr Interview in der FAZ, in der Sie das nicht zu rechtfertigende versuchen zu rechtfertigen.
Auf die Frage "Sollen Eltern ihre Kinder schlagen dürfen?" antworten Sie "Nein, da ziehe ich eine klare Grenze: Die Prügelstrafe ist eine Form der Erniedrigung von Kindern und deshalb verboten. Für die Beschneidung von Jungen gilt das nicht."
Nun frage ich Sie:
1. Sind Sie ernsthaft der Ansicht, dass eine Körperverletzung zulässig ist, solange sie nur nicht erniedrigend ist? Darf ich meine Kinder also demnächst schlagen, wenn ich das mit der Begründung der Abhärtung oder ähnlichen Unfug tue und meine Kinder dahingehend indoktriniert habe, dass die das auch glauben? Soll die Erniedrigung wirklich notwendiges Straftatsmerkmal bei einer Körperverletzung sein?
2. Können Sie sich vorstellen, dass die Beschneidung, bei der öffentlich durchgeführt, fremde Männer einem ein Stück vom Penis abschneiden, durchaus auch als erniedrigend erlebt werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Hoos