Frage an Fritz Kuhn von Martin B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Kuhn,
Ich bin Bürger in Ihrem Wahlkreis und ich mache mir, wie einige meiner Mitbürger ernstahft Gedanken.
Mir ist nicht klar was der Eurorettungsschirm langfristig erreichen soll. Aus kurzfristiger Sicht kann ich nachvollziehen, dass man Länder wie Griechenland, Irland, Portugal erstmal über Wasser halten möchte, um einen halbwegs geordneten Ablauf des aktuellen Geschehens sicherzustellen. Ich denke es ist auch fast jedem Bürger klar, dass es hier nicht primär um unsere Solidarität zu den Griechen geht, sondern um unsere Banken. Viele europäische Banken, Versicherungen und Pensionskassen haben große Mengen an Staatsanleihen von Ländern wie Griechenland, Portugal oder Irland in Ihren Büchern. Der Ausfall diser Forderungen würde zu einem Kollaps des hochgradig vernetzten Bankensystem führen und erhebliche Konsequenzen für unsere Volkswirtschaft haben.
Wenn man das Thema aber mittel- oder langfristig betrachtet kann eine permanete Stützung von insolventen Ländern keine Lösungen sein. Jedem, der sich die "Bilanz" dieser Länder anschaut, ist doch absolut klar dass diese Länder pleite sidn und langfraitig nur über einen Staatsbankrott mit Währungsschnitt wieder auf die Beine kommen können.Über einen REttungsschirm ESM werden uns und unseren Kindern Lasten augebürdet die keiner mit guten Gewissen verantworten kann. Eine geordnete Insolvenz und eine Abstellung der Systemfehler des Vetrages zur europäischen Waährungsunion ist für mich "alternativlos". Das Beschließen des ESM mit den darin festgeschriebenen Rechten kann aus meiner Sicht auf gar keien Fall im Sinne von uns Bürgern sein. Hier werden hoheitliche Rechte in einem Maß abgegeben, dass die Vollmacht für den ESM fast dikatorische Züge annhemen könnte.
Als unserer Vertreter im Deutschen Bundestag würde mich daher interessieren wie sie dieses Thema langfristig sehen und wie sie selbst das Thema ESM bewerten.
Ich und die Bürger denen diese Frage auch sehr am Herzen liegt freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Sehr geehrter Herr Bernecker,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der ESM ist als langfristiger Stabilisierungsmechanismus der Eurozone sehr wichtig und zudem für die Euro-Staaten, die keine bezahlbaren Kredite mehr erhalten, jedoch in Notlage sind, notwendig. Meine Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen fordert seit Beginn der Eurokrise die Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds, denn er könnte klare Regeln für Finanz-Notfälle schaffen. Der ESM wird - auch wenn die Bundesregierung das nicht wahrhaben will - viele Ähnlichkeiten mit einem Europäischen Währungsfonds aufweisen. Ohne gemeinsame Gewährleistungen wird ein Ausweg aus der Krise nicht möglich sein. Wir finden es richtig, dass der ESM schon diesen Sommer in Kraft tritt und setzen uns für eine starke und effektive parlamentarische Kontrolle des ESM ein.
Wir Grüne unterstützen diesen Rettungsschirm, weil er gegenüber der EFSF eine wesentliche Neuerung bringt: die Grundlage für eine geordnete Insolvenz. Kredite werden nur dann vergeben, wenn der notleidende Euro-Staat seine Schulden auch tatsächlich tragen kann. Ist ein Land nicht dazu in der Lage, muss es den Schuldenstand zuerst auf ein tragfähiges Niveau reduzieren. Und zwar durch einen teilweisen Verzicht der privaten Gläubiger. Zudem wird der ESM -wie bereits die EFSF- mit grundsätzlich guten Instrumenten ausgestattet. Den Ankauf von Staatsanleihen am Sekundärmarkt fordern wir schon lange. Dadurch können die Schulden hochverschuldeter Länder reduziert und die EZB entlastet werden. Einer Ausweitung des ESM müssen alle 17 Euro-Staaten einstimmig zustimmen. In Deutschland geht das nicht ohne eine starke Beteiligung des Bundestags. Wie bei der EFSF (dem derzeitigen Euro-Rettungsschirm) gilt: ohne Zustimmung des Bundestages keine Erhöhung. In der Praxis trifft der Gouverneursrat des ESM alle wesentlichen Entscheidungen, auch Entscheidungen über eine mögliche Ausweitung. Der Gouverneursrat setzt sich aus den 17 Finanzministern der Euro-Zone zusammen. Der Bundesfinanzminister ist als Regierungsmitglied demokratisch legimitiert. Wichtiger ist aber, dass er ohne vorherige Zustimmung der Abgeordneten des Bundestages keiner wesentlichen Änderung des ESM zustimmen darf. Das haben alle Fraktionen des Bundestages angekündigt und beim aktuellen Euro-Rettungsschirm (EFSF) auch entsprechend umgesetzt. Doch nicht nur bei dieser Entscheidung ist der deutsche Finanzminister auf das Votum von gewählten Bundestagsabgeordneten angewiesen. Grundsätzlich gilt: keine wesentliche Entscheidung ohne Parlamentsbeteiligung!
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Kuhn