Frage an Fritz Kuhn von Heiko F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kuhn,
heute las ich, dass Sie als einer der Unterhändler im Vermittlungsausschuss fungieren.
Meine Frage dazu ist:
Wird es mit den GRÜNEN ein Vermittlungsergebnis bzw. eine Zustimmung zum Gesetz geben, bei dem die jetzige (offensichtlich immer noch verfassungswidrige) Neuberechnung von Hartz IV akzeptiert wird?
Mit freundlichen Grüßen,
H. Frömter
Sehr geehrter Herr Frömter,
vielen Dank für Ihre Frage. Eine Einigung in den Hartz-IV-Gesprächen ist lange an der Blockadehaltung von Union und FDP gescheitert. Frau Merkel hat ihren Koalitionsfrieden über das Wohl der Kinder und Familien gestellt. Den zentralen Fragen der Existenzsicherung, für alle Menschen, die im ALG-II-Bezug sind und ausreichender Löhne für diejenigen, die erwerbstätig sind, hat sich die Regierung verweigert. Das war aus unserer Sicht auch in der Nacht vom 20. Februar auf den 21. Februar nicht anders. Aus diesem Grund haben wir die Verhandlungen verlassen. Der zwischen Koalition und SPD gefundene Kompromiss zu den Regelsätzen ist aus meiner Sicht nicht verfassungsfest.
Viele Experten sind mit uns der Ansicht: In der Summe verletzt die Bundesregierung mit ihrem Berechnungsverfahren die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts-Urteils. Sie hat die Referenzgruppe zur Ermittlung des Regelsatzes verkleinert und damit künstlich ärmer gemacht. Sie rechnet die "Aufstocker" und "verdeckt Armen" nicht aus der Referenzgruppe heraus und macht diese damit noch mal ärmer. Viele der Ausgaben, welche die Referenzgruppe tatsächlich hat, werden zudem nicht angerechnet, weil sie laut Bundesregierung nicht zum Existenzminimum gehören – z.B. der gelegentliche Besuch einer Eisdiele, den sich auch ärmere Haushalte gönnen. Aber auch viele weitere Einzelposten hat die Regierung gestrichen oder gekürzt. Damit wird der so genannte "interne Ausgleich" (die Möglichkeit, höhere Ausgaben in einem Bereich durch niedrigere Ausgaben in einem anderen aufzufangen) ganz erheblich erschwert.
Einem Regelsatz, der nicht den Anforderungen des Verfassungsgerichts entspricht, konnten und wollten wir nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Fritz Kuhn