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Fritz Kuhn
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Frage von Klaus B. •

Frage an Fritz Kuhn von Klaus B. bezüglich Soziale Sicherung

Lieber Herr Kuhn,

Ihr Markenzeichen soll "politischer Realismus" sein. Mit "politischem Realismus" begründen Sie offenbar auch Ihre negative Einstellung zum "Bedingungslosen Grundeinkommen".

Meine Fragen bezieht sich auf folgendes:
1. Kindergrundsicherung Ihrer Partei
2. Antrag der "die Linke" sämtliche Sanktionen bei Hartz 4 abzuschaffen
3. Vorschlag einer BGE-Arbeitsgruppe aus der CDU mit einem "partiellen" Grundeinkommen anzufangen (solidarisches Bürgergeld)

Frage Nr. 1:
Wie anders als durch eine rationale "bedingungslose" (nur an das Alter geknüpfte) Altersgrundsicherung, ließe sich "Altersarmut" minimieren?

Frage Nr. 2:
Sehen Sie in den erwähnten Vorschlägen nicht doch Schritte, die auf das "Bedingungslose Grundeinkommen" hinauslaufen oder glauben Sie "politischer Realismus" bedeute, bestehende Mißstände, mögen sie auch für noch so viele Millionen Bürger unerfreulich sein, so lange, wie es irgend wie geht, aufrechtzuerhalten?

viele Grüße
Klaus Binder

Portrait von Fritz Kuhn
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr Binder,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN befürworten eine bedarfsdeckende Grundsicherung. Nach seriösen Berechnungen muss allein der Regelsatz mehr als 400 Euro betragen. Hierzu kommen die Kosten der Unterkunft und die notwendigen einmaligen und individuellen zusätzlichen Bedarfe. Wir sind allerdings durchaus der Auffassung, dass wir am guten Grundsatz festhalten sollten, dass der Staat erst dann Transfersysteme in Gang setzt, wenn es auch notwendig ist. Deshalb befürworten wir eine Prüfung der Bedürftigkeit. Niemand, der selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und soll, sollte vom Staat alimentiert werden. Insofern lehnen wir das Modell des Herrn Ahlhaus (CDU) ab. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die von ihm angestrebte Summe häufig noch unter den für einen ALG-II-Empfänger verausgabten Transfers liegt, und das Modell somit verfassungswidrig sein dürfte. Zu gewähren ist nämlich jedem Hilfebedürftigen nicht eine gegriffenen Summe x, sondern dass empirisch zu ermittelnde sozio-kulturelle Existenzminimum.

Das heißt nicht, dass wir das überbordende und insbesondere im Bereich der Unter-25-Jährigen kontraproduktive Sanktionsregime des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gutheißen. Vielmehr plädieren wir für die Aussetzung der Sanktionen, so lange sich nicht tatsächlich das Fordern und Fördern die Wage halten. Hierzu hat meine Fraktion kürzlich einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Sie finden ihn hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/032/1703207.pdf

Kinder und Personen im Rentenalter sind in einer anderen Situation als Personen im erwerbsfähigen Alter. Kinder können und sollen ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, weshalb wir für sie eine Kindergrundsicherung fordern. Menschen im Rentenalter haben ein Anrecht auf eine bedarfsdeckende Garantierente.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Kuhn