Frage an Fritz Kuhn von Petra K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Kuhn,
Herr Bundesarbeitsminister Scholz überraschte mich mit der Forderung nach Verlängerung der Möglichkeit zur Altersteilzeit. Die entsprechenden Regelungen laufen bekanntermaßen Ende 2009 aus. Sowohl von den einschlägigen Verbänden als auch aus den Reihen der Union kam schon Kritik auf. Ich persönlich, die ich als Erzieherin arbeite, habe sehr viel Sympathie mit der Forderung von Herrn Scholz. Oder können Sie sich eine Erzieherin vorstellen, die nach 40 Berufsjahren, bis zum 65./67. Lebensjahr immer noch Vollzeit in diesem anstrengenden Beruf zu arbeiten vermag? Wie ist Ihre persönliche Haltung zu dem Thema und auf welche Weise wollen Sie sich - so Sie denn dafür sind - für eine sozial gerechte Ausgestaltung der Altersteilzeit einsetzen? Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Krause
Sehr geehrte Frau Krause,
vielen Dank für Ihre Frage. Meine Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bemüht sich um einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Generationen. Wir gehen deshalb davon aus, dass nur eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit dazu beitragen kann, die nachkommende Generation der Jüngeren nicht über Gebühr zu belasten.
Die Altersteilzeit nach dem Blockmodell ist eine spezifische Form der Frühverrentung, die wir uns nicht mehr leisten können, wenn sie zu Lasten der sozialen Sicherungssysteme finanziert wird. Wir schlagen vor, die Altersteilzeit nur noch dann zuzulassen, wenn die Arbeitgeber die Kosten dafür tragen. Sonst wird die Praxis fortgesetzt, dass große Firmen zu Lasten der Allgemeinheit Rationalisierungsstrategien durchführen. Die alte Behauptung, dass damit Arbeitsplätze für Jüngere geschaffen werden, hat sich in der Realität nicht bewahrheitet.
Wer aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen einer Behinderung nicht bis zum Rentenalter arbeiten kann, muss jedoch weiterhin die Möglichkeit erhalten vorzeitig in Rente gehen zu können. Als Zwischenlösung für einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in die Rente bietet sich eine reduzierte Arbeitszeit in Kombination mit einer Teilrente ab dem 60. Lebensjahr an. Diese Möglichkeit wird bisher wenig genutzt. Wir setzen uns dafür ein, dass das Instrument Teilrente vereinfacht und der Zugang erleichtert wird: Wer seine Arbeitszeit reduzieren will, soll ab dem 60. Lebensjahr eine Teilrente beantragen können. Der gesamte Verdienst und die Teilrente sollen nicht höher sein dürfen als der bisherige Verdienst und/oder der Verdienst für eine Vollzeittätigkeit. Für die Teilrente sollen versicherungsmathematisch korrekte Abschläge erhoben werden. Mit der verbliebenen Erwerbsarbeit sollen die Beschäftigten weiterhin uneingeschränkt sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein und damit auch Rentenansprüche aufbauen können.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Kuhn