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Fritz Güntzler
CDU
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Frage von Ulrike G. •

Frage an Fritz Güntzler von Ulrike G.

Sehr geehrter Herr Güntzler,

hier schicke ich Ihnen einen Link zu einem Video, das vor Kurzem durch das Internet ging. Es zeigt eine der ungewollten Folgen von Fracking:
https://youtu.be/NvJAKVnK4qM
Ich verfolge die Nachrichten aus der Welt in diesem Bereich sehr genau und bin jedesmal erschreckt darüber, wenn wieder Landschaften und Naturressourcen dadurch zerstört wurden. Sicher hat das niemand bei der Planung des Unternehmens gewollt. Aber diese Methode ist risikoreich, da man die Reaktionen der Erde auf diese invasive Methode nocht abschätzen kann. So gibt es auch immer wieder Berichte, wie durch Fracking Erdbeben ausgelöst werden und dass die Bohrlöcher undicht sind, so dass die Chemikalien in das Grundwasser gelangen.
Da ich annehme, dass Sie als Abgeordneter über diese Gefahren mindestens genauso gut informiert sind wie ich, wollte ich Sie fragen, wieso Sie trotzdem gegen eine Verbot gestimmt haben? Sind Ihnen die Folgen egal? Hoffen Sie, dass hier schon nichts passieren wird? Vertrauen Sie wissenschaftlichen Studien, die die Methode als ungefährlich einstufen? Selbst die Hauptempfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 143/1/15) hatten im vergangenen Jahr bereits für ein Verbot der Fracking-Technologie plädiert. Wieso nehmen Sie diese Empfehlungen nicht ernst? Wie wird es Ihnen gehen, wenn dann doch etwas passiert und Sie erkennen müssen, dass Sie dafür mitverantwortlich sind?
Die einzige Erklärung, die ich für Ihre Haltung hätte, wäre, dass Ihnen unsere Umwelt und die Menschen in diesem Land egal sind. Oder denken Sie gar nicht so weit? Was bringt eine gute Wirtschaft und leicht verdientes Geld, wenn es keine intakte, gesunde Natur mehr gibt, in der man leben kann? Da ich ein Mensch bin, der von Grund auf positiv von seinen Mitmenschen denkt und ich darum diese beiden Erklärungsmöglichkeiten ausschließe, würde mich eine Erklärung zu Ihrer Ablehnung des Fracking-Verbotes sehr interessieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Granzow

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Granzow,

vielen Dank für Ihre Frage zu meinem Abstimmungsverhalten zum Gesetzesentwurf von Bündnis90/Die Grünen und das damit verbundene Interesse an meiner parlamentarischen Arbeit und den Positionen der CDU/CSU-Fraktion.

Ich habe gegen den Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Fracking-Verbot gestimmt, da ich das vom Bundeskabinett beschlossene Reglungspaket vom 1. April 2015 unterstütze und die beiden Gesetzesentwürfe nicht miteinander vereinbar sind.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben haben das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein Regelungspaket vorgelegt, das am 1. April 2015 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Es sieht umfassende Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz vor. Diese führen bereits zu einer massiven Verschärfung der Anforderungen für den Einsatz der Fracking-Technologie. Sie betreffen u. a. folgende Punkte:

• Fracking jeglicher Art soll in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten werden.
• Die Länder sollen darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen können, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen.
- In Nationalparks und Naturschutzgebieten soll die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt werden.
- Für jede Form von Fracking soll künftig eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt werden.
- Die Wasserbehörden sollen künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.
- Fracking-Gemische müssen künftig beim konventionellen Fracking „nicht wassergefährdend“ oder allenfalls „schwach wassergefährdend“ sein.
- Die eingesetzten Stoffe sollen zudem umfassend offengelegt werden. Beim Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser sollen strenge Vorgaben gelten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll auch hier Pflicht sein.
- Das Verpressen von Lagerstättenwasser soll künftig grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist.
- Verschärft werden soll auch das Bergschadensrecht. So soll die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt werden.

Anders als bei der o. g. konventionellen Gasförderung gibt es in Deutschland noch keine Erfahrungen mit der Gasförderung in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten, also in Schiefer- und Kohleflözgestein. Deshalb ist in den Regierungsentwürfen geregelt, dass zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem derzeitigen Wissensstand kein kommerzielles unkonventionelles Fracking in Deutschland möglich ist. Für Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein oberhalb 3000-Metern Tiefe wurde ein generelles und unbefristetes Frackingverbot vorgesehen. Lediglich eine eng begrenzte Zahl von wissenschaftlich begleiteten und überwachten Probebohrungen ist unter strengsten Umweltanforderungen möglich.

Nach 2018 sollen in absoluten Ausnahmefällen Fördergenehmigungen erteilt werden können. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch äußerst streng gefasst:

- eine unabhängige Expertenkommission aus sechs Mitgliedern (davon drei Umweltinstitute) muss den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation mehrheitlich als grundsätzlich unbedenklich einstufen,
- die Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe beim Umweltbundesamt muss die verwendeten Fracking-Gemische als nicht wassergefährdend einstufen und
- alle sonstigen umfassenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen (d. h. insbesondere zum Wasser-, Boden- und Umweltschutz) müssen vorliegen.

Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung liegt ausschließlich bei den zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder. Diese sind also an das Votum der o. g. unabhängigen Expertenkommission nicht gebunden. Dies hat auch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten bestätigt. Sollte eine Fracking-Maßnahme unter all diesen Voraussetzungen genehmigt werden, so gelten hier die im Bereich der konventionellen Erdgasförderung neu eingeführten strengen Auflagen ebenfalls vollumfänglich. Insgesamt sind die vorgesehenen Umwelt- und Trinkwasserschutzmaßnahmen also bereits im Regierungsentwurf sehr weitreichend.

Die Koalitionspartner haben diese Vorschläge der Bundesregierung im vergangenen Jahr ausführlich im Parlament beraten. Die CDU/CSU-Fraktion konnte in den Gesprächen weitere Schutzvorkehrungen für Umwelt und Wasser durchsetzen. So wurden folgende weitere Verschärfungen der Anforderungen an den Einsatz der Fracking-Technologie gegenüber den Regierungsentwürfen vereinbart:

- Klarstellung, dass auch Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmitteln gewonnen wird, ebenfalls in die Ausschlussgebiete für Fracking einbezogen werden sollen.
- Einschränkung des Bestandsschutzes für die bestehenden Genehmigungen zur Verpressung von Lagerstättenwasser, um zu erreichen, dass die Verpressung aufgrund bestehender Genehmigungen schneller beendet wird.
- Konkretisierung des Standes der Technik (also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik) bei der Verpressung von Lagerstättenwasser.
- Aufhebung der bisherigen Unterscheidung zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung. Es sollen jeweils die gleichen strengen Anforderungen gelten.
- Streichen der aus unserer Sicht willkürlichen 3000-Meter-Grenze, unter der Fracking unter strengen Auflagen möglich wäre. Damit wird Fracking in unkonventionellen Lagerstätten auch unterhalb von 3000 Metern verboten.
- Einführung einer zusätzlichen Regelung, nach der Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser über die Raumordnung durch die Länder als Ausschlussgebiete gesichert werden können.
- Begrenzung der wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen auf die für den Erkenntniszuwachs unbedingt notwendige Anzahl.
- Nochmalige Ausweitung der Bergschadenshaftung nun auch auf Schäden durch Erderschütterungen.

Für die CDU/CSU bleibt der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser oberstes Gebot. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen für die Erdgasförderung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen.

Leider sind die Gespräche innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion zu diesem Thema immer noch nicht beendet, so dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Wir hoffen, dass es nun bald zu einer Zustimmung der SPD-Fraktion kommt, damit die anspruchsvollen Vorgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt endlich umgesetzt werde können.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort Aufschluss über mein Abstimmungsverhalten gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler

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