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Fritz Güntzler
CDU
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Frage von Herbert D. •

Wie viel Einnahmenüberschuß erwirtschaften Ihre Gesellschaften aus den Meldungen aus dem Datenbestand der Mandanten an den Bundesanzeiger?

Sehr geehrter Herr Günzler,
ist ist nicht an mir vorbeigegangen, daß die DATEV und auch andere Buchführungsdienstleister ein Programm erzeugt haben, mit Hilfe dessen aus den Mandantendaten die Zahlen für den Bundesanzeiger automatisch herausgepickt werden können, die dann mit einem Klick an den Bundesanzeiger und in Richtung "Transparenzpflicht" gesendet werden.
Dafür kassieren Steuerberaterbüros nicht unter 1.000 € pro Jahr und Mandat.
Frage: Ist denn in diesen Meldungen gem. § 325 HGB nicht ein großer Anteil personenbezogener Daten, die der EUDSGVO und dem DSGVO widersprechen?
Der Datenschutz ist doch so hoch angelegt, daß man dieses bei kleinen Firmen nicht mehr melden dürfte, um es für Jedermann einsehbar öffentlich darzustellen.
Weitere Frage: Welche Erfahrung machen Sie, ob denn Firmen und Auftraggeber für Kleine GmbH's oder KG's wirklich vor Auftragsverbabe in den Bundesanzeiger sehen, oder ob das eher etwas ist für Auskunfteien und andere Mißbrücher, wie ich Kneipenbrüder?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Zu Frage 1: Leider kann ich Ihnen keine detaillierten Auskünfte geben, da diese Aufträge nicht gesondert ausgewertet werden. Ich kann Ihnen aber vergewissern, dass die von Ihnen dargestellte Honorarsumme für eine Offenlegung von uns nicht erhoben wird.

Zu Frage 2: Nach meinem Kenntnisstand stellen die Vorschriften zur Offenlegung keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar.

Zu Frage 3: Über die einzelnen Nutzungen der offengelegten Daten liegen mir keine Erkenntnisse vor.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler

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