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Fritz Güntzler
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Frage von Katharina S. •

Ärzte sind verpflichtet die ePA zu nutzen, gild das für die gesamte ePA oder nur zuteilen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Günzler, ich schlug per E-Mail bereits die Idee eine Kommunikations App zu entwickeln vor, ähnlich wie das Sicherheitssystem der ePA,da Ärzte E-Mails wegen Datenschutz nicht wollen, zur Schikane hat die Neurologie der UMG ihre E-Mail Adressen von der Homepage genommen.Ihre Kollegin die Abgeordnete Borchardt u ihr Kollege der SPD der Abgeordnete Mievers fanden die Idee gut, letztes meinte das sowas in der Art in die ePA eingebaut wird.

Ich bin davon ausgegangen, das wenn Ärzte zur Nutzung der ePA verpflichtet sind dass das der Vollständigkeit entspricht,jetzt sagte mir aber die germatik auf Nachfrage,da auch Videosprechstunde geplant ist, aber ohne Angabe der Verfügbarkeit mit der Begründung,das Ärzte zur Nutzung der TI Messengers nicht verpflichtet sind, und es in derem ermessen liegt wie sie erreichbar sein wollen,u daher kein konkretes Datum genannt werden kann.

Sind TI Messenger u Ablage getrennt von einander zu behandeln obwoh es zur ePA gehört?

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