Frage an Fritz Güntzler von Till Henrik V. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Güntzler,
wie dient es der Eindämmung der Pandemie, wenn mir untersagt wird, nach Mitternacht mit meiner Frau, meiner Tochter oder beiden einen Spaziergang an der weender Waldkante zu machen?
Und nein, die Frage, ob das sinnvoll, notwendig oder typisches Verhalten ist, ist dabei nicht von Relevanz. Und nein, es geht nicht darum, darauf in einer solchen Situation "doch mal verzichten" zu können. Freiwilliger Verzicht ist eine Sache, ein Verbot eine Andere.
Mit freundlichen Grüßen
Henrik v. K.
Sehr geehrter Herr von Kannen,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung an mich wenden.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sind Ausgangsbeschränkungen ein wichtiges Mittel, um das Infektionsgeschehen effektiv einzudämmen. Das lässt sich durch eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien belegen.
Mir ist bewusst, dass Sie sich in Ihren Grund- und Freiheitsrechten verletzt fühlen. Die Bundesregierung musste zwischen einer vorübergehenden Beschränkung der Freiheit und dem Schutz des Lebens abwägen und hat dem Schutz von Gesundheit und Leben oberste Priorität eingeräumt. Die Freiheit des Einzelnen muss vorübergehend eingeschränkt werden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, das Leben der Menschen zu schützen und die Überlastung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden. Die Ausgangsbeschränkungen sind ausschließlich auf den Zeitraum begrenzt, in dem die Notbremse greift, sie kann nicht rein vorsorglich angeordnet werden.
Ausgangsbeschränkungen sind keine Freiheitsentziehung, sie schränken vielmehr die Benutzung öffentlicher Räume während der normalen Ruhens- und Schlafenszeiten zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ein. Aus triftigen Gründen dürfen Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnung auch weiterhin verlassen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB