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Fritz Güntzler
CDU
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Frage von Frank S. •

Frage an Fritz Güntzler von Frank S. bezüglich Gesundheit

In der zur Abstimmung stehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll bei einer Inzidenz von über 100 auch eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr verhängt werden. Die Wirksamkeit von Ausgangssperren ist bisher nicht belegt und auch schon in mehreren Fällen von Gerichten als unverhältnismäßig wieder aufgehoben worden. Auch wenn ich viele Corona-Maßnahmen für sinnvoll halte, halte auch ich Ausgangssperren für eine unverhältnismäßige und wenig wirksame Maßnahme.
Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung an mich wenden.

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sind Ausgangsbeschränkungen ein wichtiges Mittel, um das Infektionsgeschehen effektiv einzudämmen. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen erweisen sich bereits in anderen Länder, die sie zur Pandemiebekämpfung einsetzen, als wirksame Maßnahme um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Untersuchungen und Simulationen zeigen, dass sie in Kombination mit einem Lockdown und der Beschränkung privater Treffen durchaus hilfreich ist.

Ich kann sehr gut verstehen, wenn Sie die Maßnahmen kritisieren und weitere Verschärfungen ablehnen. Auch ich würde mich gerne wieder mit Freunden zum Grillen treffen oder nach einem gemeinsamen Fußballtraining noch ein gemütliches Bier trinken. Meine Freiheit schätze ich sehr und gebe diese ungern ab oder lasse sie einschränken. Es gibt Freiheitsrechte. Und diese werden temporär eingeschränkt.

Aber es gibt auch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Leben. Und dieses wiegt meiner Meinung nach höher. Um also uns und unsere Mitbürger vor einer Ansteckung durch das Coronavirus zu schützen, müssen wir diese Einschränkungen der Freiheit akzeptieren. Gerade die schwächsten unserer Gesellschaft, Alte, Pflegebedürftige und Kranke sind auf unsere Solidarität angewiesen. Gleichsam gilt es die Menschen, die im Gesundheitsbereich die Hauptlast bei der Versorgung dieser Menschen und bei der Behandlung von Corona-Infizierten leisten, zu unterstützen.

Ausgangsbeschränkungen sind keine Freiheitsentziehung, sie schränken vielmehr die Benutzung öffentlicher Räume während der normalen Ruhens- und Schlafenszeiten zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ein. Aus triftigen Gründen dürfen Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnung auch weiterhin verlassen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler, MdB

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