Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.
Fritz Güntzler
CDU
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Frage von Antje M. •

Frage an Fritz Güntzler von Antje M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Güntzler,
mich interessiert, wie es mit dem geplanten Einwanderungsgesetz aussieht. Gibt es da schon nennenswerte Aktivitäten?
Mit freundlichen Grüßen
A. M.

Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und dem damit verbundenen Interesse an mir und meiner politischen Arbeit.

Mit dem von Ihnen angesprochenen sog. Fachkräftezuwanderungsgesetz wollen wir den steigenden Bedarf an Fachkräften durch Erwerbsmigration neu und transparent regeln. Hierbei haben wir uns, bereits auch im Koalitionsvertrag, dafür ausgesprochen, dass sowohl der volkswirtschaftliche Bedarf, als auch die jeweilige Qualifikation, Alter, Sprachkenntnisse, der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes sowie die Möglichkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes, besonders berücksichtig werden sollen.

Der Europäische Rat hat im Juni dieses Jahres festgestellt, dass die Sekundärmigration die Integrität des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und des Schengen-Besitzstands zu gefährden droht und deshalb die Mitgliedsstaaten alle erforderlichen internen Rechtssetzungs- und Verwaltungsmaßnahmen gegen diese Migrationsbewegungen treffen und dabei eng zusammenarbeiten sollten. Ein gemeinsames Handeln der europäischen Mitgliedsstaaten ist demnach erstrebenswert.

Vor diesem Hintergrund vereinbarten die Koalitionspartner, dass das Recht auf Asyl nicht das Recht beinhaltet, sich das europäische Land aussuchen zu können, in dem man Asyl erhält. Deshalb haben wir uns darauf geeinigt, dass künftig an der deutsch-österreichischen Grenze Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt haben, direkt in das zuständige Land zurückgewiesen werden sollen.

Auch national wollen wir die Zuständigkeitsfeststellung in Dublin-Fällen deutlich beschleunigen. Für diejenigen Asylsuchenden, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat registriert wurden und im Inland angetroffen werden, wird ein besonderes, beschleunigtes Verfahren in den AnKER-Einrichtungen eingeführt. Dies wird in Anlehnung an die im Asylgesetz bereits geregelten besonderen Aufnahmeeinrichtungen in einer eigenen Vorschrift normiert. Das beschleunigte Verfahren begründet keinen Selbsteintritt in die Asylsachprüfung, es ist auf die Zuständigkeitsprüfung nach der Dublin-Verordnung beschränkt. Drüber hinaus plant das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zeitnah Vorschläge für weitere Beschleunigungsmöglichkeiten des Dublin-Verfahrens vor-zulegen.

Um die Rückkehr weiter zu beschleunigen, wird der Bund für die Dublin-Fälle aus den AnKER-Einrichtungen die Rückführungen übernehmen, soweit die jeweiligen Länder dies wünschen. Bisher wird zwar das Verfahren zur Klärung der Rücknahme vom BAMF durchgeführt – die Verantwortung für die eigentliche Rückführung geht dann aber auf eine der Ausländerbehörden über. Das verzögert die Verfahren und wird deswegen geändert. Der Bund wird darüber hinaus künftig auch die Beschaffung der nötigen Reisepapiere übernehmen, soweit die jeweiligen Länder dies wünschen.

Diese Maßnahmen, besonders auch in Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Mitgliedsstaaten, sollen dazu beitragen, dass illegale Migration in die Europäische Union und damit auch in die Bundesrepublik, deutlich verringert wird.

Wir wollen illegale Migration verhindern, gleichzeitig sollen qualifizierte Menschen die Möglichkeit haben, sich legal in den deutschen Arbeitsmarkt einzubringen.

Das nun vorgestellte und vom Kabinett schon beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches unter Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet wurde, ist eine Antwort auf die Frage, wie legale Fachkräftezuwanderung aussehen soll.

Dieser Gesetzesentwurf stellt klare Anforderungen an potenzielle Fachkräfte, die aus dem nicht-europäischen Ausland in den deutschen Arbeitsmarkt migrieren wollen. So müssen Menschen, die nach Deutschland kommen um hier Arbeit zu finden, über einen Hochschulabschluss oder eine Berufsqualifikation verfügen. Darüber hinaus müssen Bewerber sicherstellen und nachweisen, dass sie hier ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Sind diese Anforderungen erfüllt, besteht eine sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis um vor Ort einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. In Berufsfeldern mit akutem Mangel an Fachkräften, wie etwa der IT-Branche oder im Pflegesektor, ist eine feste Arbeitsplatzzusage ausreichend.

Um Deutschland für internationale Fachkräfte attraktiver zu machen, wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dass die Gleichwertigkeitsprüfung der beruflichen bzw. akademischen Qualifikationen möglichst schnell und unkompliziert durchgeführt wird.

Um auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu bestehen, sind ausreichende Deutschkenntnisse unersetzlich. Aus diesem Grund wollen wir die Sprachförderung im In- und Ausland weiter ausbauen, indem wir verstärkt Sprachkurse sowohl über das Goethe-Institut fördern als auch weitere Kooperationen mit Wirtschaftseinrichtungen anstreben.

Das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll so gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen zu Gute kommen, die auf qualifizierte Mitarbeiter angewiesen sind.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Güntzler, MdB

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