Frage an Fritz Güntzler von Nicole G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Güntzler,
Ihre Antwort vom 24.08.15 zum Thema Finanzen beantwortet die Frage:
Welche Anstrengungen und Aufgaben werden die Griechen unternehmen, um das 3. Hilfspaket zu bekommen?
Meine Frage war eine andere, warum mit Hilfe der Rettungs-Kredite, ein Gläubigerwechsel von privaten Gläubigern zu öffentlichen Gläubigern stattfindet, also auch den deutschen Steuerzahler?
Stichwort: Risiko und Haftung - Wer Risiken eingeht, muss auch dafür haften und nicht mit Steuergeldern freigekauft werden. (Gewinne privatisiert/Verluste sozialisiert)
Wie erklären Sie uns anhand der Grafik, warum die Schulden nun im öffentlichen Sektor in den Büchern stehen und nicht mehr im privaten Sektor?
http://www.nachdenkseiten.de/upload/bilder/130808_GRIECHENLAND_SCHULDEN.jpg
Es geht um Ihre persönliche Sichtweise anhand der Grafik.
Mit freundlichen Grüßen, N.Grothey
Sehr geehrte Frau Grothey,
vielen Dank für Ihre Rückfrage.
Die Rettungspakete für Griechenland wurden notwendig, da Griechenland aufgrund der hohen Zinsen für laufende Kredite und bei der Kreditaufnahme ein Staatsbankrott drohte. Am 23. April 2010 erbat Griechenland offiziell die Hilfe der Europäischen Union und des Internationalen Währungsfonds (IWF), weil das Land sich nicht mehr zu vertretbaren Kosten am Finanzmarkt refinanzieren konnte.
Durch die Rettungspakete erhielt Griechenland Hilfen in Form von Krediten, Bürgschaften, Reduzierung von Zinssätzen und einer Umschuldung, an der sich auch private Gläubiger beteiligten.
Nach der Finanzkrise 2008 gilt für Deutschland, die Rettung von Banken mit Steuergeldern darf sich nicht wiederholen. Gemeinsam mit ihren europäischen und internationalen Partnern hat die Bundesregierung daher in den vergangenen sechs Jahren einen neuen Ordnungsrahmen zur dauerhaften Stabilisierung des Finanzsektors etabliert. Mit dem im letzten Jahr vom Bundestag verabschiedeten Abwicklungsmechanismusgesetz, welches den gemeinsamen europäischen Bankenabwicklungsmechanismus seit dem 01.01.2016 ermöglicht, haften fortan Eigentümer und Gläubiger von Banken im Fall einer Bankenabwicklung zuerst, bevor ein von den Banken selbst finanzierter Abwicklungsfond greift. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft wären, würde der Staat in einer dritten Stufe eingreifen müssen. Diese sogenannte „Bail-In-Regelung“ hat zum Ziel, den Einsatz von Steuergeldern möglichst zu vermeiden. Das ist ein weiterer Schritt, um Risiko und Haftung im Bankensektor zusammenzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB