Frage an Fritz Güntzler von Nicole G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Güntzler,
Beteiligungautomatismus bei integrierten Stäben und Verbänden in Militäreinsätzen / Parlamentsvorbehalt bei Auslandseinsätzen in Frage gestellt
Am 29. Juli berichtete die Süddeutsche Zeitung über das letzte Treffen der Verteidigungspolitischen Kommission am 8. Juli in Aachen. Sie zitiert den Politikwissenschaftler James Davis, Professor an der Universität St. Gallen und Mitglied der Kommission, mit der Aussage, Deutschland gehöre zu der Gruppe von Ländern, "in der das Mitspracherecht des Parlaments besonders ausgeprägt" sei. Dies würde den Einsatz in multinationalen Verbänden erschweren.
http://politik-im-spiegel.de/parlamentsvorbehalt-bei-auslandseinstzen-wird-ausgehebelt/
Wie ist Ihre Meinung zu Beteiligungsautomatismen in Militäreinsätzen?
mfg, N.Grothey
Sehr geehrte Frau Grothey,
vielen Dank für Ihre Frage und das damit verbundene Interesse an meiner parlamentarischen Arbeit. Sie sprechen darin den im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelten Parlamentsvorbehalt bei Einsätzen der Bundeswehr an. Dieser hat sich bewährt. Daher haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Bundeswehr auch in Zukunft eine Parlamentsarmee bleibt. Die parlamentarische Beteiligung ist eine Grundlage für die breite Verankerung der Bundeswehr und ihrer Einsätze in der Gesellschaft. Der Parlamentsvorbehalt ist keine Schwäche Deutschlands, sondern eine Stärke. Wir wollen die Beteiligung des Parlaments an der Entscheidung über den Einsatz deutscher Soldaten auch angesichts vermehrter Zusammenarbeit und Arbeitsteilung mit unseren Partnern sicherstellen. Eine zunehmende Mitwirkung deutscher Soldaten in integrierten Strukturen und Stäben auf NATO- und EU-Ebene muss mit dem Parlamentsvorbehalt vereinbar sein. Deshalb wurde die von Ihnen angesprochene Kommission eingesetzt, die binnen Jahresfrist prüft, wie auf dem Weg fortschreitender Bündnisintegration und trotz Auffächerung von Aufgaben die Parlamentsrechte gesichert werden können. Die Kommission wird, auch auf Basis der Erkenntnissen aus der von Ihnen angesprochenen Anhörung, in der sich die Sachverständigen im Übrigen anders eingelassen haben, als von Ihnen dargestellt, Handlungsoptionen formulieren.
Mit freundlichen Grüße
Fritz Güntzler MdB