Frage an Friedrich Straetmanns von Manuel S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Friedrich Straetmanns ,
Mein Anliegen liegt in der Zwangseinweisung in der Psychiatrie. Ich muss erleben, dass jemand der mir sehr nahe steht, in einer geschlossenen psychiatrisches Krankenhaus untergebracht ist, ohne das das eine Fremdgefährdung vorhanden weder noch eine Eigengefährdung vorhanden ist. Auch Menschen mit einer Beeinträchtigung haben ein Recht auf Ihr eigenes Leben.
Dieser nahestehender Mensch ist der Type Frau die sich in würdeloser Weise ganz dem Willen eines anderen unterwerfend. Sie ist auch sehr furchtsam oder angsterfüllt die sie in bestimmten Situationen eingeschüchtert wirken lassen. Damit befindet sie sich mitunter auch freiwillig in der Rolle der Person, über die ein anderer herrscht oder bestimmt. Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen zwar Hilfe und Unterstützung aber man sie nicht in ihrer Unselbständigkeit lassen auch bei einem Menschen mit Beeinträchtigungen sollten Ihre Wünsche vom Leben berücksichtigt werden.
Die Drohung ein vom jemand eingesetztes, unwertiges Mittel bringt sie schnell zur Willensbeeinflussung, das darauf abzielt, dass bei Ihr eine unrichtige Vorstellung hervorzurufen, sie zu bestärken oder aufrechtzuerhalten. Man kann sie rechtswidrig mit einem Mittel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung bestimmten Verhalten erzwingen. Menschen mit einer Beeinträchtigung sind oft Juristen und Ärzten unterlegen und kann daher von Juristen und Ärzten ausgenutzt werden davor müssen Menschen mit einer Behinderung bedeutend besser geschützt werden.
Menschen, die Fremd gefährdet oder eigen gefährdet sind gehören in einer geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus um ihnen Schutz vor sich selbst und anderen zu schützen. Ich würde mir von der Politik wünschen das man auch damit sich auseinandersetzt und Gesetze und Verordnungen verschärft damit nicht ausgenutzt wird um einfach Menschen Zwangseinzuweisen.
Es geht um eine kleine Familie unverheiratet und der nahe stehende Mensch ist schwanger. Bevor ein Kind durch das Jugendamt in Obhut genommen wird, sollte vorher alles versucht werden, überforderte Eltern zu unterstützen und einen Verbleib des Kindes in einer verbesserten Familiensituation zu ermöglichen. Aus genau diesem Grund kennt das Achte-Sozialgesetzbuch, in welchem die Hilfe für Kinder und Jugendliche geregelt ist, die Inobhutnahme als "ultima ratio", also als letzte Maßnahme (siehe § 42ff. SGV VIII), wenn alles andere vorher nicht funktioniert hat.
Haben nicht auch unverheiratet Familien ein Recht auf Familienschutz? Sollte man nicht auch unverheirate Famillien fördern, anstatt gegen sie anzukämpfen? Frage: Wie kann man Menschen vor dieser Situation schützen, dass sie nicht zu Unrecht in dem psychiatrischen Krankenhaus einweist? Wie kann man seine Familie als unverheiratet Familie schützen?
Wer kontrolliert die Gerichte und Richter die so ein Beschluss zur Zwangseinweisung ausstellen? Nach meiner Meinung muss einer die Gerichte und Richter kontrollieren damit auch ein Gericht nicht einfach Rechtsbeugung begehen kann oder wie sehen Sie es? Vor allen wie kann man den Menschen wieder entschädigen, der zu Unrecht in einer psychiatrischen Klinik eingewiesen worden ist? Ich würde sagen gar nicht, weil das sehr an die Würde des Menschen geht und auch an die körperliche und psychische Unversehrtheit des Menschen geht. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackert
Sehr geehrter Herr Schnackert,
vielen Dank für Ihre Schilderung. Haben Sie Ihr Anliegen schon mit dem zuständigen Ombudsmann der Klinik für Psychiatrie besprochen oder die Beratungsstelle für Sozialrecht des Sozialverbands VdK kontaktiert?
Ich bitte Sie nämlich um Verständnis, dass ich keine individuelle Rechtsberatung erteilen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Straetmanns