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Friedrich Straetmanns
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Frage von Jennifer N. •

die geplanten Änderungen im TAMG sind sehr einschneidend bezüglich der Behandlungen, die dann noch für mein Tier möglich sind. Was gedenken Sie hier zu unternehmen?

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Antwort von
BSW

Sehr geehrte Frau Neuhaus,

besten Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch. Ich vermute Sie meinen die aktuelle Kampagne zum Verbot der Verwendung bestimmter Antibiotika in der Tierhaltung, die aufgrund eines Entschließungsantrags im Umweltausschuss des EU-Parlaments zur Aktualisierung der Tierarzneimittel-Verordnung geführt wird. Als LINKE nehmen wir diese Diskussion sehr ernst. Wir unterstützen sowohl das Ziel, die Risiken von Resistenzen gegenüber Antibiotika sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin zu minimieren, als auch die Vermeidung von Behandlungsnotständen, insbesondere bei Einzeltieren. Da die Behandlung ganzer Tierbestände besondere Risiken darstellt, muss insbesondere hier aus Sicht der LINKEN der Schutz der so genannten Reserveantibiotika Vorrang haben. Die Reichweite des vom Umweltausschuss vorgeschlagenen Verbots von Antibiotika ist aktuell juristisch strittig. Entscheidend wird sein, ob „for human use only“ in der bestehenden Rechtssystematik den Verlust der Arzneimittelzulassung für ALLE Tierarten bedeutet, oder ob die Abgrenzung sicher gelingt zwischen Einzeltier- und Bestandsbehandlungen bzw. zwischen lebensmittelliefernden Tieren und Klein-, Heim- und Zootieren (auch solchen, die außerhalb der Haltung in Zoos zu lebensmittelliefernden Tierarten gehören – Stichwort Equidenpass). Gerade Regelungen zu den Zootieren sind schon bei der Novelle des Tierarzneimittelgesetzes, die vor der Sommerpause noch hastig von der Koalition beschlossen wurden, leider strittig geblieben. 

DIE LINKE fordert, die Ergebnisse der vorgeschriebenen Resistenzuntersuchungen aus Human- und Veterinärmedizinanwendungen zu analysieren und ergebnisorientierte Schlussfolgerungen vorzulegen, ebenso eine Übersicht zu potenziellen Behandlungsnotständen. Die epidemiologische Forschung zu mehr Prävention sowie zu alternativen Behandlungsoptionen muss mit der nötigen Dringlichkeit befördert werden. Als LINKE fordern wir schon lange eine gesetzliche Verankerung einer integrierten tierärztlichen Bestandsbetreuung, weil es um mehr Tiergesundheit und nicht nur Heilung von Krankheiten gegen muss. Hier sind Bund und Länder gefragt, die Tierärzteschaft muss stärker als Verbündete verstanden und genutzt werden. Insbesondere der One Health Ansatz muss stärker Grundsatz politischer Entscheidungen werden. Aber auch die Humanmedizin muss ihre Hausaufgaben hinsichtlich Resistenzprävention machen. Auch der Heim- und Haustierschutz ist eine ethische Verantwortung und muss bei der Abwägung berücksichtigt werden. Die aktuelle Debatte muss ergebnisorientiert geführt und entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Straetmanns