Frage an Friedrich Straetmanns von Alexander B. bezüglich Recht
Hallo Herr Straetmanns,
wie sollte aus Ihrer Sicht die anstehende Reform der Restschuldbefreiung bzw. des Insolvenzrechts im Allgemeinen aussehen? Sind Sie wie die Koa-Papier auch nur für eine befristete Lösung oder fordern Sie eine dauerhafte Verkürzung des Entschuldungsverfahrens?
Sehr geehrter Herr Busam,
Die Reform der Restschuldbefreiung muss zu einer starken Verkürzung der Wohlverhaltensfristen führen. Aus unserer und meiner Sicht sollten hier generell 3 Jahre ausreichend sein. Danach sollte es den ehemaligen Schuldnern möglich sein, wieder uneingeschränkt am Rechtsverkehr teilnehmen zu können. Eine befristete Lösung, wie von der Regierungskoalition gefordert, lehne ich ab. Ich stehe für eine dauerhafte Verkürzung des Entschuldungsverfahrens. Sinn und Zweck der Entschuldung muss sein, den Schuldnern keine langfristigen Fesseln anzulegen. In diesem Sinne muss eine Reform nicht nur zu Verkürzung der Fristen führen sondern ebenfalls die Stellung der Schuldnerberatungen stärken. Diese müssen finanziell solide ausgestattet werden, damit sie ihre wertvollen Beratungsleistungen kostenfrei anbieten können. Hier besteht enormer Bedarf, den die Politik bisher vollkommen ignoriert hat. Die Linke tritt für einen Ausbau und stärkere Finanzierung der Schuldnerberatungen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Straetmanns