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Friedrich Straetmanns
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Frage von Thomas S. •

Frage an Friedrich Straetmanns von Thomas S. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Herr Straetmanns,

am 12.08.2019 schreibt mich eine Dame per Mail mit dem Nick "Bussibabe" an. Sie will erkannt haben, dass ich in ihrer Nähe wohne, wäre seit längerer Zeit Single und sucht eine Begleitung. Im Bett käme bei ihr der Spaß zu kurz, den auch eine Frau haben möchte. So will Sie sich einfach bei mir melden, schauen wo die Reise mit mir hinführt und schlägt vor, dass ich mich bei einem verlinkten Datingportal anmelde, ihr dortiges Profil aufsuche und sie kontaktiere.

Fazit: "Bussibabe" bzw. ihr Interesse an meiner Wenigkeit sind so real wie der Mann im Mond, hier versucht das beworbene Portal mit falschen Angaben Kunden für seine kostenpflichtigen Dienste zu ködern. Das finde ich nicht gut, aber es kommt noch dreister. Auf der Startseite des Portals werden reale Kontakte in Aussicht gestellt:

"Wir bieten dir mehr als jedes andere Flirtportal! Frauen, Männer und Paare treffen, über spannende Themen plaudern, chatten, echte Kontakte knüpfen... bei uns bist du goldrichtig!"

https://www.verliebt18.de/

Die dazugehörigen AGB weisen diese Zusage als Lüge aus:

"Bei dem Portal des Betreibers handelt es sich somit um einen moderierten Dienst. Die Moderation dient unter anderem dazu, die Aktivitäten über das Portal und damit die Umsätze des Betreibers zu erhöhen. Dazu legen Moderatoren, die vom Betreiber beschäftigt werden, eine Vielzahl von Profilen fiktiver Personen an und geben sich als diese fiktive Person aus. Alle Aussagen von fiktiven Profilen sind daher frei erfunden. Ein Treffen oder ein "Date" ist mit diesen Profilen nicht möglich. (...) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er durch das Bestätigen der AGB`s, darüber informiert wurde, dass er mit fiktiven Profilen in Kontakt tritt und keine realen Kontakte möglich sind."

https://www.verliebt18.de/

Wie werten Sie die beschriebenen Werbe- und Geschäftsmethoden?

Geht der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gegen diese Methoden vor, wenn ja wie?

Viele Grüße T. S.

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr S.,

aufgrund einer Vielzahl von anderen Terminen komme ich erst jetzt zur Beantwortung Ihrer Frage.
Gelinde gesagt bin ich aufgrund des Sachverhalts überrascht von der Dreistigkeit des Vorgehens der Betreiber des Flirtportals. Ich unterstelle zuerst einmal die Richtigkeit Ihrer Angaben. Davon ausgehend bin ich der juristischen Überzeugung, dass die AGBs gegen das AGB - Gesetz verstoßen. Denn in den AGBs dürfte es sich um eine überraschende Klausel handeln die der Verbraucher nicht zu erwarten hat.
Das Angebot des Portals wird durch die AGBs ja gerade widerlegt. Das ist mehr als überraschend um keine deutlicheren Worte zu verwenden.
Daneben sehe ich aber auch die Nähe zu einem Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Hier wird durch das Portal eine Leistung versprochen, die niemals eingelöst und erfüllt werden soll.
Ich empfehle Ihnen den Weg zu einer der zahlreichen Verbraucherzentralen. Dort werden Sie qualifiziert beraten. Genau deshalb unterstützen wir als Partei die Verbraucherzentralen. Genau dafür hat "Die Linke" immer gekämpft, um die Verbraucher nicht schutzlos dastehen zu lassen.