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Friedrich Straetmanns
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Frage von Hedwig H. •

Frage an Friedrich Straetmanns von Hedwig H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Straetmanns,

in Ihrer Funktion als Mitglied des Verbraucherschutzausschusses frage ich Sie, ob in Arzneien, Therapeutika etc. die Verwendung von menschlichen Körperbestandteilen (Geweben) ausdrücklich gekennzeichnet ist bzw. gekennzeichnet werden muss? Die Menschheit bewies seit jeher bizarren Erfindungsreichtum, auch was die Verarbeitung der Körper anging, so dieser Artikel in der Welt https://www.welt.de/geschichte/article192138161/Todesstrafe-Fett-von-Hingerichteten-begehrtes-Mittel-gegen-Rheuma.html .

"..den Delinquenten beispielsweise nach ihrem Tod Körperfett entnommen. Es galt, wie der Historiker Peter Schuster in seiner „Geschichte des Tötens“ über „Verbrecher, Opfer, Heilige“ schreibt, als „wirksames Mittel gegen Rheuma und Hautkrankheiten“. In die gleiche Kategorie fallen Essenzen aus „Schädelmoos“, wozu etwa Haare und Fingernägel gerechnet wurden. Auch den Händen Hingerichteter schrieb man magische Wirkungen zu. Diebe führten die mit Salz und Urin konservierten Extremitäten bei sich, um sozusagen wie von Zauberhand Türen zu öffnen."

Ich möchte unter keinen Umständen mit irgendwelchen heutigen Therapeutika oder Medikamenten etc. in Berührung kommen, die aus Menschen hergestellt wurden. Gibt es eine Onlinedatenbank über die Informationen dazu abgerufen werden können? Müssen Mediziner den Patienten auf diese Dinge hinweisen bzw. ist eine gesetzliche Hinweispflicht von Ihrer Seite aus geplant?

Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
H. H.

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Antwort von
BSW

Sehr geehrte Frau H.,

vorab gesagt bin ich nicht im Bereich Gesundheitspolitik tätig. Nach meinem Verständnis müssten solche Beimischungen nach geltendem Recht in jedem Fall gekennzeichnet werden. Fragen sie im Zweifelsfall ihre behandelnde Ärztin oder ihren behandelnden Arzt.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Straetmanns