Frage an Friedrich Straetmanns von Jens B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Straetmanns,
Es ist nun wirklich kein Geheimnis, dass die Kirche den systematischen Missbrauch vertuschen möchte. Die Aufarbeitung ist nicht wirklich glaubwürdig, wenn man bedenkt das eine Studie aus dem Jahr 2013 von den katholischen Bischöfen gestoppt wurde (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/panorama/querelen-um-forschungsprojekt-kirche-stoppt-aufklaerung-des-missbrauchsskandals-1.1568320 )
Bei der MHG Studie (2018) wurde von der Kirche eine Vorabzensur betrieben, indem sie selbst entscheiden durfte, welche Akten freigegeben werden. (Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/katholische-kirche-missbrauchsstudie-soll-die-bevoelkerung-ruhigstellen-a-1230018.html )
Ich würde Sie bitten nun folgende Fragen zu beantworten:
1) Warum räumt man der Kirche volle Autonomie in der Strafverfolgung ein? Ist nach Ihrer Auffassung der Begriff „Paralleljustiz“ angemessen?
2) Warum wird die Staatsanwaltschaft nicht tätigt und beschlagnahmt die Kirchenarchive?
3) Was werden Sie persönlich tun, um die Aufklärung voranzutreiben?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Bartlog
Sehr geehrter Herr B.,
1. Es gibt keine Autonomie der Kirchen bei der Strafverfolgung – dies wäre rechtlich nach dem Grundgesetz nicht begründbar. Eine Paralleljustiz der Kirchen werden wir in strafrechtlichen Angelegenheiten nicht akzeptieren. Ich bin mit Ihnen der Auffassung, dass eine Aufarbeitung nur durch kirchliche Kreise keinesfalls ausreicht.
2. Mangels genauer Kenntnis vom Tätigwerden der Staatsanwaltschaften, kann ich diese Frage nicht beantworten.
3. Ich werde die Angelegenheit noch einmal gründlich prüfen und behalte mir vor, nach Abschluss der Prüfung die Anregung weiterer rechtlicher Schritte zu veranlassen. Diese könnten insbesondere in Richtung Ihrer Vorschläge gehen – also etwa anzuregen, Unterlagen zu beschlagnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Straetmanns