Frage an Friedrich Straetmanns von Karl-Heinz G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Straetmanns,
gibt es eigentlich keinen Verbraucherschutz hinsichtlich der GEZ-Problematik?
Wegen erheblicher Differenzen im Zusammenhang mit Kündigung einer Zweitwohnung wurde mehrfach im Laufe der letzten 3 Monate versucht, über das Kontaktformular der GEZ (Eingang jeweils bestätigt), Unklarheiten zu klären. Nachdem zugesagte Erledigung von dort nicht erfolgte, wurde Beschwerde bei den Landesmedienanstalten Niedersachsen und Hamburg erhoben. Auch von dort bis heute keinerlei Antwort.
Ist es tatsächlich so, dass Bürger / Zwangsabnehmer der GEZ "Leistungen" noch nicht einmal Anrecht auf Antworten einer sogen. Organisation Öffentlichen Rechts haben?
Freundliche Grüße
Karl-H. W. G.
Sehr geehrter Herr Greve,
der Beitragsservice (früher GEZ) als eine gemeinsam betriebene Stelle der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten ist verpflichtet, alle an ihn gerichteten Anträge zu bearbeiten. Es empfiehlt sich also, alle Anschreiben in Antragsform zu verfassen.
Darüber hinaus denke ich, dass es ganz einfach zu den Gepflogenheiten von Menschen, wie auch von Organisationen gehören sollte, Anfragen, die in der entsprechenden Form gestellt werden, zu beantworten.
Gerade bei einer Organisation Öffentlichen Rechts wie der GEZ haben Sie ein Anrecht auf eine aussagekräftige Antwort. Bitte lassen Sie in Ihrem Anliegen nicht nach.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Straetmanns