Gibt es eigentlich auf euroäischer Ebene Bestrebungen zur Aufarbeitung der Grundrechtseinschränkungen etc. aufgrund von Corona-Maßnahmen in den EU-Ländern seit 2020?
Sehr geehrte Herr Wolfgang J.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Auf EU-Ebene besteht kaum oder gar kein Interesse daran, die Einschränkungen der Grundrechte während der Corona-Zeit aufzuarbeiten.
Das geringe Interesse dies angemessen anzugehen, spiegelt sich auch im Bericht mit dem Titel: “ Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie und Empfehlungen für die Zukunft, Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2023 (2022/2076(INI))“ wider.
Der Bericht wurde von einem Sonderausschuss zu Covid ausgearbeitet, der vom EP im Juli 2022 für eine 15-monatige Amtszeit eingerichtet wurde, mit dem Ziel, die aus der Pandemie gewonnenen Erkenntnisse zu untersuchen.
Das Thema „Covid 19 und Grundrechte“ wurde in diesem 110 Seiten langen Bericht nur in 3 kurzen Absätzen behandelt.
Und die einzige wage Empfehlung, ohne konkreten Maßnahmen oder Sanktionen für den systematischen Verstoß der Grundrechte war die folgende:
...“fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, die Grundsätze einer guten Politikgestaltung, die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu wahren, unter anderem auch in Krisenzeiten; bekräftigt, dass Befugnisse nur innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen ausgeübt werden können und dass jegliche Interventionen gerechtfertigt, verhältnismäßig, nicht diskriminierend und vorhersehbar sein und der Kontrolle durch unabhängige und unparteiische Gerichte unterliegen müssen;“.
Daher ist es eine meiner Prioritäten in meiner parlamentarischen Arbeit, diesem Mangel an Interesse entgegenzuwirken.
Liebe Gruße, dr. Friedrich Pürner