Frage an Friedrich Paulsen von Jörn K. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Paulsen,
der nächste Landtag in NRW wird voraussichtlich wieder deutlich größer werden, als der letzte.
( http://www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbeitraege/2010/0221/landtag-xxl.jsp )
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer gibt dagegen offen zu, das die Anzahl der zu treffenden Entscheidungen die Größe der Landes Parlamente nicht rechtfertigt und ein "Teilzeit-Parlament" ausreichen würde. ( http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/7168339.html )
Die Anzahl der Nebeneinkünfte diverser Landtagsabgeordneter aus allen Parteien scheint das zu bestätigen.
Würden Sie sich nach der Wahl für die Verkleinerung des Landtags, und damit eventuell für die Streichung Ihres eigenen Sitzes, einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Krüger
Sehr geehrter Herr Krüger,
herzlichen dank für Ihre Frage.
Offengestanden setze ich mit dem Inhalt Ihrer Frage zum ersten Mal auseinander. Ich denke so:
Ich denke, die Landesparlamente von Sachsen-Anhalt und NRW sind nicht direkt miteinander vergleichbar. In Sachsenanhalt leben lediglich 2,4 Millionen Menschen während in NRW 18 Millionen Menschen leben. Der Landtag Sachsen Anhalts hat 97 Mitglieder. Also kümmert sich ein Landtagsabgeordneter um etwa 24.000 Bürgerinnen und Bürger. Der derz. Landtag in Düsseldorf hat 187 Mitglieder, aufgrund des Wahlsystems - jetzt personalisiertes Verhältniswahlrecht - können es nach dem 9. Mai einige mehr sein. Auf jeden Fall aber kommen auf einen MdL in NRW rund 69.000 Bürgerinnen und Bürger.
Angesichts dieser viel umfassenderen Zuständigkeit des Landtagsabgeordneten in NRW würde ich die Umstellung auf ein Feierabendparlament in NRW ablehnen. Auch würde ich aufgrund der Tatsache, dass ich im Falle meiner Wahl rund 96.000 Bürgerinnen und Bürger direkt vertreten würde, nicht einer Verkleinerung des Parlamentes zustimmen.
Eine Verkleinerung würde zulasten der Bürgernähe im Wahlkreis gehen.
Ihr
Friedrich Paulsen