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Friedrich Merz
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Frage von Lennart B. •

Würden Sie sich einer Vollstreckung des IStGH-Haftbefehls gegen Netanjahu entgegenstellen und damit gegen das Rom-Statut, einen von Deutschland ratifizierten internationalen Vertrag verstoßen?

Sehr geehrter Herr Merz,

nach der Beantragung von Haftbefehle gegen Netanjahu, Galland und drei Hamas-Anführer durch den IStGH-Prosecutor Khan kritisierten Sie diesen heftig, sprachen gar von einem Skandal". Nun hat der IStGH die Haftbefehle erlassen. Er sieht, ebenso wie weite Teile der Weltgemeinschaft und der IGH, klare Anzeichen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit ind Kriegsverbrechen. Zur Sicherung des rule-of-law-Grundsatzes ist es erforderlich, dass Netanjahu ebenso wie die Hamas-Verantwortlichen, soweit sie noch am Leben sind, einem Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen vor dem IStGH zugeführt wird. Eine unabhängige Strafverfolgung gegen ihn erfolgt aktuell nicht und ist nach seinen Angriffen auf die Unabhängigkeit der Justiz auch nicht zu erwarten. Der IStGH ist damit das einzige Gericht, das für das faires Verfahren sorgen kann, das die Weltgemeinschaft den Opfern in Gaza und Israel schuldet. Würden Sie sich einer Vollstreckung des Haftbefehls entgegenstellen?

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