Frage an Friedrich Merz von Ruth L. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Merz,
grundsätzlich möchte ich hier erstmal die Hoffnung aussprechen, dass Sie wieder aktiv in die Bundespolitik eingreifen werden, da ich Sie für einen der fähigsten deutschen Politiker halte.
Nun aber zu meiner Frage, die Bezug auf Ihre Antwort vom 14.09.2005 an Herrn Collmann nimmt:
Sie erwähnten hier den Kinderbonus in Höhe von EUR 50,- in Bezug auf die Rentenbeiträge. Wer soll diesen Bonus denn genau bekommen - die Mutter, die das Kind auf die Welt bringt; beide Eltern gemeinsam oder grundsätzlich derjenige, der die Kinder erzieht und dafür seine eigene Arbeitszeit verkürzt und somit die Rentenansprüche schmälert?
Ich möchte Ihnen hierzu ein Beispiel nennen: In meinem Fall ist es so, dass ich keine eigenen Kinder habe. Die Kinder meines Lebensgefährten leben jedoch bei uns und nicht bei der Mutter. Um mich um Schule, Hausaufgaben und anderes kümmern zu können, habe ich bei meinem Arbeitgeber meine Arbeitszeit verkürzt. Zum Einen entstehen mir hierdurch sowohl jetzt als auch zuküntig finanzielle Nachteile, zum Anderen trage ich die volle Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung der Kinder - so wie Millionen anderer Erziehende auch.
Hätte ich denn theoretisch Anspruch auf diesen Kinderbonus?
In meinem / unseren Fall stellt sich diese Frage nicht mehr - die Kinder sind ja bereits auf der Welt. Aber grundsätzlich sollte man meines Erachtens auch über solche Fälle nachdenken, um unserer heutigen, veränderten Welt bzw. den heutigen Familiensituationen Rechnung zu tragen.
Viele Grüße
Ruth Lochmann
Sehr geehrte Frau Lochmann,
haben Sie vielen Dank für Ihre freundlichen Worte und Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten möchte.
Es ist richtig, dass wir ab 01.01.2007 für neugeborene Kinder einen Kinderbonus von monatlich 50 Euro als Beitragsermäßigung in der Rentenversicherung einführen werden. Diese Leistung gibt es für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Damit honorieren wir den Zukunftsbeitrag von Familien zum Generationenvertrag in unserer Gesellschaft. Die Einzelheiten der Ausgestaltung dieser Regelungen, die Sie mit Ihrer Frage ansprechen, bleiben dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten und können damit hier noch nicht abschließend aufgeführt werden. Grundsätzlich stimme ich Ihnen aber zu, dass es bei dem Kinderbonus auf die Erziehungsleistung ankommt. In diesem Fall hätte der Elternteil Anspruch auf die Leistung, in dessen Haushalt die Kinder auch tatsächlich leben.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit habe beantworten können.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Merz