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Friedrich Merz
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Frage von Julian S. •

Wie stehen Sie zur aktiven Sterbehilfe?

Sehr geehrter Herr Merz,

am 26. Februar 2021 entschied das BVG über §217 StGB und erklärte diesen für nichtig (www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html). Somit wird eine Neufassung des Gesetzes nötig sein, um einen gesetzlichen Rahmen und entsprechende rechtliche Sicherheit zu schaffen.
Das Themenfeld Sterbehilfe betrifft schließlich viele BürgerInnen (direkt als Sterbewillige, indirekt über Angehörige oder beruflich als Angestellte/r im Gesundheitswesen).
Da sich Ihr Vorgänger als Direktkandidat der HSK-CDU, Patrick Sensburg, sehr eindeutig zu diesem Thema positioniert hat, würde mich auch Ihre Meinung zur aktiven Sterbehilfe interessieren.
Wie stehen Sie zur aktiven Sterbehilfe in Deutschland? Sehen Sie Konflikte zwischen den christlichen Grundsätzen der CDU und einer liberalen Sterbehilfe-Politik? Werden Sie sich an der Ausarbeitung eines neuen gesetzlichen Rahmens beteiligen und in welcher Form?

Mit freundlichen Grüßen

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