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Friedrich Merz
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Frage von Juliane B. •

Warum waren Sie nicht dagegen, dass Ehemänner von Ihren Ehefrauen unter Drohung von Gewalt sexuelle Handlungen einfordern durften?

Dabei geht es um die Abstimmung von 1997, in der die allermeisten Abgeordneten, zum Glück für alle Ehefrauen in Deutschland, für das Streichen des Wortes "außerehelich" gestimmt haben. Für Sie noch einmal der Wortlaut von Paragraph 177:
"Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.“

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