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Friedrich Merz
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Frage von Gerold B. •

In Dänemark werden Fahrzeuge eingezogen wenn man unter Alkohol oder extrem zu schnell fährt. Kann man das nicht in Deutschland auch machen

In Dänemark gibt es die Regelung, daß wenn man betrunken (2 Promille) oder zu schnell unterwegs ist.

Das Fahrzeug von der Polizei beschlagnahmt und nach drei Monaten versteigert wird.

Egal ob der Fahrer der Eigentümer ist oder nicht. Es ist dann das Problem des Fahrers.

Durch diese Regelung könnte man besser auf die Raser mit ihren aufgemotzten Fahrzeugen reagieren.

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