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Friedrich Merz
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Frage von Tendai M. •

Befürwortet Sie, nicht nur als Vertreter Ihrer Partei, sondern auch als potenzieller nächster Kanzler, die Abschaffung des § 166 StGB (Antiblasphemie Paragraph)?

Sehr geehrter Herr Merz,

im Kontext im Kontext von Art. 5 GG & Art. 10(1) EMRK und die Neuausrichtung der CDU unter Ihrer Führung und in Ihrer Rolle als voraussichtlich nächster Kanzler unseres Landes, würden Sie sich für mehr Freiheit der Bürger einsetzen, indem Sie das Anti-Blasphemiegesetz (§166 StGB und ähnliche gesetzliche Regelungen) abschaffen?

Falls nein, warum? Falls ja, welche Maßnahmen würden unterstützt, um sicherzustellen, dass der wesentliche Inhalt nicht einfach durch das Verschärfen oder Ausweiten anderer Strafgesetze ersetzt wird? Zum Beispiel durch eine Ausweitung oder Interpretation der Gesetze gegen Hassrede, Aufstachelung, Beleidigung usw., sodass im Wesentlichen dieselbe Rede kriminalisiert wird?

Mit freundlichen Grüßen

Tendai M.

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