Frage an Friedrich Merz von Heribert K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Merz,
es geht um das Thema "Kreditwirtschaft", "Mitarbeitende Ehegatten" und sozialversicherungsrechtlicher Status. Ehegatten, die im Betrieb des anderen Ehegatten mitarbeiten und ihm in der heutigen Zeit, in welcher die Kreditwirtschaft für den kleinen Mittelstand nahezu zum Erliegen gekommen ist, ein Darlehen gewähren, verlieren ihren sozialversicherungsrechtlichen Status als Arbeitnehmer. Sie werden von der Rentenvers./Krankenvers. wie sog. "Mitunternehmer" behandelt, da sie durch die Gewährung von Krediten unternehmerisches Risiko eingehen. Gleiches gilt, wenn der mitarbeitende Ehegatte von der Bank aufgefordert wird, einen Kreditvertrag mit zu unterschreiben. Dies ist bei sog. Existenzgründungsdarlehen - ERP Krediten - die Regel. Anders stellt sich die Sachlage dar, wenn der Ehegatte seinen Betrieb in Rechtsform einer GmbH betreibt, bei welcher der andere Ehegatte Alleingesellschafter ist. Hier gewährt der andere Ehepartner der GmbH ein Darlehen. Eine Mitunternehmerschaft mit der GmbH gibt es nicht. Damit auch keine Probleme mit der Sozialversicherung. Sehen Sie eine derartige Gesetzessystematik in Zeiten der Wirtschaftskrise als gerecht an? Sollten diese Ehegatten-Darlehen nicht unabhängig von der Rechtsform des Darlehensnehmers rechtsformneutral behandelt werden? Was kann man dem mitarbeitenden Ehegatten anraten, wenn sich das Unternehmen des anderen Ehegatten in Liquiditätsproblemen befindet und die Bank kein Geld mehr gibt? Gehen die geleisteten Beiträge des mitarbeitenden Ehegatten in die Sozialversicherung/ Rentenversicherung tatsächlich bis auf die letzten 4 Jahre Beitragszahlung verloren, auch wenn der mitarbeitende Ehegatte 20 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt hat? Wenn der fremde Arbeitnehmer seinem Betrieb ein Mitarbeiterdarlehen gewährt, ist dieser kein Mitunternehmer. Was ist hier eigentlich mit dem grundgesetzlich geschützten Bereich von Ehe und Familie?
Für ihre Antwort bedanke ich mich,
Ihr Heribert Karsch