Frage an Friedrich Merz von Dirk J. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Merz,
ich verstehe die Union nicht. Sie hat in den letzten Jahren durchaus immer wieder an der Neueinführung von Steuerausnahmetatbeständen mitgewirkt, wie z.B. bei den Mini- und Midi-Jobs. Und jetzt sollen alle Steuervergünstigungen abgeschafft werden. Oder doch nicht alle? Das nehme ich stark an (oder schafft die Union etwa das Ehegattensplitting ab?). Dann stellt sich natürlich die Frage, welche Ausnahmetatbestände abgeschafft werden sollen und welche nicht. Bitte antworten sie doch mit einer entsprechenden Auflistung: was bleibt, was nicht.
Vielen Dank,
Dirk Jacobi
Sehr geehrter Herr Jacobi,
vielen Dank für Ihre Email, die ich gerne beantworten möchte. Das Regierungsprogramm von CDU und CSU sieht vor, dass bei der Lohn- und Einkommensteuer zum 1. Januar 2007 der Eingangssteuersatz auf 12 % und der Spitzensteuersatz auf 39 % gesenkt sowie ein steuerlicher Grundfreibetrag in Höhe von 8.000 Euro für jede Person eingeführt werden soll. Im Gegenzug sollen in gleichem Umfang eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbeständen gestrichen oder eingeschränkt werden.
Bei den Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wollen wir die Steuervergünstigung nur schrittweise innerhalb von weiteren 6 Jahren abbauen. Das heißt: Die Tarifpartner haben genügend Zeit, sich darauf einzustellen. Damit besteht auch die Möglichkeit, einen entsprechenden Ausgleich für die Arbeitnehmer durch Erhöhung der Zuschläge zu vereinbaren. Dabei ist wichtig: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge werden nicht abgeschafft, sondern sie werden lediglich, so wie alle anderen Lohnbestandteile auch, besteuert.
Zudem sollen die Absenkung der Pendlerpauschale und der schrittweise Abbau der Steuerbefreiungen von Nacht- und Schichtzulagen durch den neuen Tarif mit höheren Freibeträgen und niedrigeren Steuersätzen aufgefangen werden.
Listen über beizubehaltende oder abzuschaffende Steuervergünstigungen gibt es nicht bei uns. Und das Ehegattensplitting ist keine Steuervergünstigung, sondern verfassungsrechtlich gebotene Besteuerung des Einkommens der Ehepartner als Erwerbs- und Unterhaltsgemeinschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Merz