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Friedrich Merz
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Frage von STEFAN H. •

Frage an Friedrich Merz von STEFAN H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Merz,

zu Ihren gestrigen Äußerungen bei Frau Christiansen habe ich noch weiter Fragen:

Bei der Frage zum Wegfall der Feiertags-, Sonntags- und Nachtzuschläge haben Sie als Beispiel eine freiberufliche und eine angestellte Hebamme angeführt. Während die eine steuerliche Zuschläge geltend machen kann, geht die andere leer aus. Sie nannten das verfassungswidrig. Warum gibt es diesen Zustand dann schon seit Jahrzehnten mit Ihrer Duldung?
Beim Thema vom Abschreibungsmöglichkeiten von Großunternehmern (Verlustgeschäfte aus dem Ausland usw.) haben Sie in einem Nebensatz geäußert, daß Sie dies im Rahmen Ihrer sonstigen Tätigkeiten oft genug bearbeiten. Ist das so zu verstehen, daß Sie als Anwalt derartige Geschäfte betreuen?

Ich hoffe ich erhalte eine Anwort.

Mit freundlichen Grüssen,

Stefan Holzfurtner

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Holzfurtner,

zunächst danke ich Ihnen für die aufmerksame Verfolgung meiner Argumente in der Sendung von Frau Christiansen. Zu Ihrer ersten Frage möchte ich darauf hinweisen, daß ich mich schon seit längerem für ein einfacheres, transparenteres und gerechteres Steuerrecht mit niedrigeren Steuersätzen für den Einzelnen und für Unternehmen einsetze. Einzelheiten dazu finden Sie in meinem Konzept für eine radikale Vereinfachung und grundlegende Reform des deutschen Einkommenssteuerrechts, das nicht nur in der Union, sondern auch in der Fachwelt eine breite Diskussion ausgelöst hat. Eine solche Reform bedingt, daß Sondervergünstigungen, die mit dem Steuerrecht nichts zu tun haben, abgeschafft werden. Auch hierüber besteht in Fachkreisen und zwar über Parteigrenzen hinweg weitgehend Einigkeit. Die Ergebnisse der überparteilich zusammengesetzten Arbeitsgruppe Steuerfragen der Stiftung Marktwirtschaft belegen dies.
Die Union hat sich in ihrem Regierungsprogramm für eine radikale Vereinfachung unseres Steuersystems ausgesprochen. Kernpunkte sind die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 12% und des Spitzensteuersatzes auf 39%. Im Gegenzug sollen Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbestände gestrichen oder eingeschränkt werden. Dazu gehört neben anderen auch der Abbau der Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen innerhalb eines Zeitraums von 6 Jahren. In diesem Zeitraum haben die Tarifvertragsparteien dann Gelegenheit, den notwendigen Ausgleich für bestimmte Arbeitszeiten in die allgemeine Lohn- und Gehaltsstruktur einzubauen. Außerdem sollen Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei bestimmten Fondmodellen abgeschafft und die Besteuerung von Beteiligungsveräußerungen von Kapitalgesellschaften erhöht werden. Zu Ihrer zweiten Frage bitte ich um Verständnis, daß ich über Details meiner beruflichen Tätigkeit als Anwalt keine Auskunft geben kann. Aber bitte gehen Sie davon aus, dass ich meine berufliche Tätigkeit immer so ausübe, dass die Gesetze unseres Landes ohne jede Einschränkung eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Merz

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