Frage an Friedrich Merz von Michael B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Merz,
ich hätte heute ein Frage an Sie, in Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Rechtsausschusses und als CDU-Mitglied.
Eine besonders gelungene Darstellung der Rechtstaatlichkeit hierzulande wurde in der ZDF-Sendung, "Hallo Deutschland" vom 29.10. gebracht.
Einer alten Dame wurden von einem Betrüger 4500 EUR aus der Tasche gezogen, als Anzahlung für ein Treppenlift, das ihr niemals geliefert wurde.
Der interviewte Staatsanwalt - ein Volljurist also - klärte uns alle auf, dass die Dame dieses Geld niemals zurückbekommen wird, da es die Betrüger bereits ausgegeben haben.
Jeder ehrliche Jurist weiß also Bescheid, in einem solchen Fall ist jede Anwaltsgebühr rausgeworfenes Geld.
Es gibt aber offensichtlich trotzdem noch vor Nächstenliebe triefende Anwälte, die der alten Dame für 8000 EUR helfend unter die Arme gegriffen haben, wie uns die Reporter glaubwürdig versicherten.
Damit hätte sich die alte Dame ein Treppenlift leisten können.
Bei korrekter Beratung hätte man ihr von Anfang an klar machen müssen, dass die Staatsanwaltschaft den Fall vorm Gericht bringen wird und sie als Zeuge laden wird.
Wir bitten Sie um Auskunft, ob sich ein Rechtsanwalt, der solchen Opfer rät als Nebenkläger aufzutreten, nicht auf gleicher Ebene mit dem Betrüger bewegt? Wie sollte man sich am besten dagegen wehren?
Das BMI hat in seiner PM vom 27.10.08, "Ein Bündnis für das deutsche Recht", deutsches Recht als "vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar" bezeichnet. Mehr noch, die Teilnehmer adelten sich mit dem Titel „Made in Germany“.
Hätten deutsche Ingenieure und Unternehmen die Methoden angewandt, die den Anwälten der Rentnerin 8000 EUR einbrachten, wäre Deutschland längst pleite.
Wir würden gerne wissen, wie man sich vor Anwälte schützen kann, um das Recht "vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar" zu halten? Welche Gesetze gebieten es den Anwälten, einer betrogenen Rentnerin weniger Geld abzunehmen als der Betrüger selbst?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Baleanu
Sehr geehrter Herr Baleanu,
vielen Dank für Ihre Frage vom 3. November auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de
Täglich erreichen mich viele unterschiedliche Anfragen aus meinem Wahlkreis und dem ganzen Bundesgebiet. In vielen Zuschriften bitten mich Bürger oder Unternehmen mit persönlichen Anliegen um Hilfe. In anderen äußern die Schreiber Bedenken gegen Gesetzesvorhaben und bieten gleichzeitig Lösungsansätze an und wieder andere möchten eine persönliche Einschätzung von mir zu aktuellen politischen Themen. Gemeinsam ist all diesen Zuschriften, dass sie individualisierbar sind. Mir ist es daher möglich, die Antwort, die häufig auch ganz private Dinge umfasst, direkt an den Absender zu richten.
Dies ist bei Fragen über abgeordnetenwatch.de anders. Zum einen ist aus der Frage nicht ersichtlich, wer dort konkret fragt -- sie ist somit nicht individualisierbar -- und zum anderen würde die Antwort einer breiten Öffentlichkeit zugänglich, die möglicherweise auch private Themen umfasst. Ich habe mich daher entschieden, Fragen die mich über abgeordnetenwatch.de erreichen, grundsätzlich nicht zu beantworten.
Jeder Bürger kann sich mit mir, wie mit jedem anderen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, in vielfältiger Weise auf direktem Weg austauschen, sei es per Brief, E-Mail, Fax oder telefonisch. Ich bitte Sie gleichzeitig, insbesondere bei Anfragen, die Sie per E-Mail an mich richten, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer anzugeben, unter der ich Sie gegebenenfalls auch persönlich erreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Friedrich Merz