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Friedrich Merz
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Frage von Dipl-Ing.Eberhard S. •

Frage an Friedrich Merz von Dipl-Ing.Eberhard S. bezüglich Deutsche Einheit / Innerdeutsche Beziehungen (bis 1990)

Sehr geehrter Herr Merz,

ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als MdB der CDU. Vielleicht ist Ihnen soger die parlamentarische Anfrage des MdB Professor Dr. Egon Jüttner (CDU) vom Juni 2005 in Bezug auf eine Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes zugunsten der 1945-49 Vertriebenen bekannt.

Der Mittelstand in der SBZ - Grundbesitzer über 100 Hektar, das Handwerk und Industriebetriebe - wurden zwischen 1945 bis 1949 von den Kommunisten von Haus und Hof vertrieben und enteignet. Dies stellt nicht nur eine grobe Verletzung geltenden Menschen- und Völkerrechts dar, sondern die Vertriebenen werden darüber hinaus von sämtlichen Parteien gegenüber anderen Opfergruppen bis heute diskriminiert. Jede Möglichkeit der Rehabilitierung und der Rückkehr wird dieser Gruppe verweigert.

Nicht zuletzt durch das Fehlen eines gesunden Mittelstandes ist der Aufbau Ost in den Neuen Bundesländern bis heute nicht gelungen. Nur der Mittelstand kann Arbeitsplätze schaffen. Aber diesen hat man in Sachsen schon einmal liquidiert. Denken Sie nur einmal an die Fikentscher aus Zwickau (Steinzeugwerke AG, Großinvestoren bei HORCH und Erfinder des Namens AUDI oder die Bahners aus Oberlungwitz ELBEO). Sie wissen, dass heute viele kluge Bevölkerungsteile in Bayern und im Westen aus Sachsen kommen. Wer hat Sie über Jahrzehnte dahin vertrieben ?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Position und diejenige Ihrer Partei im Hinblick auf diese Diskriminierung und eine Gesetzesänderung zugunsten der 1945 bis 49 in der SBZ Vertriebenen noch vor der Wahl mitteilen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing.
Eberhard Sonntag
Margaretenhall
71739 Oberriexingen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sonntag,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie auf die Position der von 1945 bis 1949 in der SBZ Vertriebenen eingehen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 30. März 2005 festgestellt, dass diese Enteignungen durch die SMAD völkerrechtskonform sind, was er vor allem in der besonderen Art der Besatzungsmacht nach der bedingungslosen Kapitulation als einer „Besatzung sui generis“ begründet sieht.
Dies bedeutet im Ergebnis, dass die gegenwärtige Rechtslage eine abschließende Regelung darstellt, und sich hieraus keine Anknüpfungspunkte für eine abweichende Beurteilung, die zu einer Rechtsänderung führen könnten, ergeben.

Jenseits der juristischen Beurteilung des Sachverhalts halte ich persönlich die getroffenen politischen Entscheidungen für falsch. Wir haben eine Chance verpasst, durch eine Restitution, zumindestens durch einen bevorzugten Verkauf an die früheren Eigentümer, viel zusätzliches Geld für den Wiederaufbau zu mobilisieren. Diese verpasste Chance lässt sich heute leider nicht mehr herstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Merz

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